Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Versorgung unserer Veteranen, insbesondere der einsatzgeschädigten, besteht noch Handlungsbedarf. Das hat dieses Haus fast einstimmig mit der Abstimmung zur Einführung eines nationalen Veteranentages am 25. April dieses Jahres anerkannt.
Lassen Sie mich klarstellen: Unser Versorgungs- und Absicherungssystem, das wir in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben, steht im internationalen Vergleich gut da. Doch es wäre verfrüht und unangemessen, uns selbst auf die Schulter zu klopfen. Es gibt zu viele Fallkonstellationen, bei denen wir unserer Fürsorgepflicht noch immer nicht gerecht werden. Und ja, dort müssen wir auch mit Mut zum eigenen Tadel vorangehen.
Das wohl am besten bekannte Beispiel ist die nicht vermittelbare Differenzierung in der Versorgung zwischen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Zur plastischen Darstellung nehmen wir folgendes Beispiel:
Ein Soldat geht im Status „Soldat auf Zeit“ in den Einsatz. Dort erlebt er etwas zutiefst Traumatisches. Mit der Unterstützung seiner Kameraden schafft er es, seinen Dienst bis zum Ende seiner Verpflichtung zu leisten. Doch nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr bemerkt er, dass er sich verändert hat, dass er nicht mehr der Mensch ist, der er einmal war – die Folge seiner traumatischen Einsatzerlebnisse. Er beantragt die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und kämpft jahrelang gegen bürokratische Hürden, bis sein Antrag schließlich genehmigt wird. Dank des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes kann er als Berufssoldat wieder eingestellt werden, trotz seiner Schädigung. 15 Jahre später erleidet er einen schweren Dienstunfall, wird dienstunfähig und scheidet aus der Bundeswehr aus. Doch nun erhält er nicht das erhöhte Unfallruhegehalt – 80 Prozent der übernächsten Besoldungsgruppe –, wie es andere Berufssoldaten in vergleichbarer Lage bekommen würden, eben weil er zum Zeitpunkt seiner ursprünglichen Verwundung Soldat auf Zeit war.
Das ist nicht fair, und das ist auch nicht hinnehmbar. Jeder Soldat, der im Einsatz verwundet wird, sollte unabhängig von seinem Status – ob Zeit- oder Berufssoldat – gleichbehandelt werden. – Da sind wir uns ja scheinbar schon mal sehr einig.
Und wenn wir schon über Nichtvermittelbares sprechen: Es gibt Fälle, in denen Veteranen, die für unser Land in den Einsatz gegangen sind und traumatisiert zurückgekehrt sind, nun ohne bezahlbare Kranken- und Pflegeversicherung dastehen. Über 500 Euro monatlich, so viel soll ein traumatisierter Einsatzveteran nach Ausscheiden aus der Bundeswehr für den Basistarif einer privaten Krankenkasse mit der entsprechenden Pflegeversicherung zahlen, und das bei einem Pensionsbetrag von 1 800 Euro – brutto, wohlgemerkt. Alternativen? Fehlanzeige!
Ja, diese Fälle sind selten, und sie sind in ihrer Komplexität kaum zu überbieten. Aber auch oder gerade in solchen Fällen gilt unsere Fürsorgepflicht. Wenn die Bundesregierung schleunigst dem Parlament die überfällige Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vorlegen würde, dann wäre dies schon mal eine solide Basis für die weitere Arbeit. Denn je mehr man mit Einsatzveteranen spricht, desto klarer wird einem, dass nicht alle Missstände und Ungerechtigkeiten durch Gesetzespakete wie das zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts gelöst werden können.
Ich bin der Überzeugung, dass wir ein dezidiertes Veteranengesetz brauchen. Das soll keine ungerechtfertigte Kritik an dem Soldatenentschädigungsgesetz sein, und ich möchte auch wirklich niemanden verunsichern. Ganz im Gegenteil: Ich möchte denjenigen, die alles für unser Land riskiert haben und einen hohen Preis dafür gezahlt haben, versichern, dass wir uns als Parlament nicht auf dem SEG oder dem SEG-Änderungsgesetz ausruhen werden. Unsere Aufgabe ist es, stetig besser zu werden, damit eben nicht immer wieder Soldaten und Veteranen durchs Raster fallen.
Das SEG ist für viele Betroffene ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben nicht für alle. Deswegen müssen wir weitergehen. Wir alle sind in dieses Parlament gewählt worden, weil wir die Welt verbessern wollen. Auch wenn wir nicht die ganze Welt verbessern können, so haben wir aber die Pflicht, damit anzufangen, die Welt derjenigen zu verbessern, die für uns so viel geopfert haben.