Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute Abend in einer denkwürdigen Debatte sprichwörtlich über Fragen von Leben und Tod, über weitreichende Entscheidungen für alle Menschen, die es betrifft: einerseits Patientinnen und Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ warten, und deren Angehörige und andererseits auch die Angehörigen von Menschen, die ihr Leben verloren haben, somit potenzielle Spenderinnen und Spender sind und gleichzeitig mit einer Organspende Leben an anderer Stelle erst ermöglichen.
Ich habe in dieser Debatte heute Abend viele Argumente gehört, für die ich großen Respekt habe – bei geteilter oder unterschiedlicher Meinung. Ich habe in den Ausführungen einiger Kollegen, die den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen, wiederholt gehört, dass wir im Ziel geeint seien, mehr Organspenden, mehr Lebensrettung in Deutschland möglich zu machen. Gleichwohl finde ich die Argumentationen, die vorgetragen werden, nicht stichhaltig.
Ich habe großen Respekt vor denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die länger als ich diesem Hohen Haus angehören und bei der letzten Entscheidung in dieser Frage gegen die Widerspruchslösung gestimmt haben. Ich fand die Ausführungen der Kollegin Stamm-Fibich sehr einleuchtend, die gesagt hat: Zum damaligen Zeitpunkt war es richtig, mit dem entschiedenen Weg der Zustimmungslösung dem Ganzen einen Versuch zu geben und alles Mögliche dafür zu tun. – Gleichwohl müssen wir feststellen: Es hat nicht funktioniert, es hat nicht gereicht. Wir haben alle Maßnahmen ergriffen.
Die entscheidenden Fragen sind: Haben wir hier alles – alles! – getan, um Leben zu retten? Sind bei der Betrachtung „Ist Leben zu retten, ja oder nein?“ wirklich alle Bausteine untersucht worden?
Natürlich ist es so, dass die Studien keine Monokausalität nahelegen, dass eine Widerspruchslösung automatisch alle Probleme löst. Aber eine Korrelation damit, dass die Mehrheit der anderen europäischen Länder diesen Lösungsansatz verfolgt, gibt es allemal.
Insofern kann ich für mich als jemand, der schwierige Gespräche mit Angehörigen von Spenderinnen und Spendern auf der Intensivstation geführt hat, nur sagen: Es geht jenseits der Frage, Leben zu retten, auch um die Frage, ob wir in diesen Stunden, die für das Leben auf der einen Seite und für die Spende auf der anderen Seite entscheidend sind, die Verantwortung ausschließlich an die Angehörigen abschieben.
Kollegin Connemann hat es sehr, sehr eindrücklich vorgetragen: Es ist der schmerzlichste Moment, einen geliebten Menschen zu verlieren. Und solch eine ethische Frage in diesen Bereich auszulagern, ist falsch. Wir sollten es denjenigen, die Spenderinnen und Spender werden können, zumuten, die Entscheidung selbstbestimmt, als Teil des Lebens zu fällen. Insofern bin ich für diesen Entwurf.
Vielen Dank für die Beratungen.