Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt reden wir über die Anpassung der pauschalen Durchschnittsbesteuerung von landwirtschaftlichen Umsätzen. Dieses Gesetz ist reine Pflicht, keine Kür. Es dient allein dazu, eine der vermutlich noch zahlreichen faulen Kartoffeln aus der Regierungszeit von CDU und CSU zu entsorgen, und zwar so zu entsorgen, dass sie keinen milliardenschweren Schaden für unsere Landwirte anrichtet.
Seit Jahren gibt es nämlich einen intensiven Streit zwischen der EU-Kommission und dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium. Worum geht es? Die EU-Kommission hat kritisiert, dass Deutschland eine besondere Ausnahme bei der Umsatzbesteuerung, nämlich die Möglichkeit, die Umsätze pauschal nach Durchschnittssätzen zu besteuern, um Bürokratie zu sparen, in der Landwirtschaft zur Regel gemacht hat, und zwar nicht, um einfach von Bürokratie zu entlasten, sondern, um damit die Landwirtschaft zusätzlich zu subventionieren.
Die Kommission hat deswegen nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission hat bereits Anfang 2020, also vor fast zwei Jahren, auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen unzulässiger Beihilfe eingereicht. Das heißt: Im Zweifel drohen den deutschen Landwirten Rückzahlungen in Höhe von 2 Milliarden Euro. Auf diese Summe schätzt jedenfalls die Kommission die unzulässige Beihilfe an die deutsche Landwirtschaft über die letzten zehn Jahre.
Aber die CDU/CSU hat sehenden Auges und offenbar aus rein wahlkampftaktischen Gründen fahrlässig eine tragfähige gesetzliche Korrektur dieser Regelung über eineinhalb Jahre verhindert.
Und deshalb müssen wir uns jetzt, nach der Wahl, auf den wirklich allerletzten Drücker, noch mitten im Konstituierungsprozess und ohne gewählte Regierung – –