Herr Kollege, ich argumentiere als Teil der zukünftigen Bundesregierung;
denn dann machen wir das Gesetz nämlich vernünftig.
Herr Dr. Wollmann, genauso kann ich zurückgeben: Ich schätze auch Sie wegen Ihrer sachlichen Art. Ich habe ja nur einige Punkte nennen können. Wenn Sie mit Verantwortlichen aus dem organisierten Sport reden, dann sagen die Ihnen auch: Es ist „nicht alles Gold, was glänzt.“ Das steht wortwörtlich in der Stellungnahme des DOSB.
Es gibt erhebliche Dinge, die wir ändern müssen. Das sollte man nicht einfach so im Hauruckverfahren machen. Die Anhörung findet – wenn überhaupt – Ende Dezember, Anfang Januar statt. Und wenn man Sachverständige einlädt und das ernst nimmt, dann sollte man sich auch die notwendige Zeit nehmen, die Dinge auszuarbeiten und sie sich genau anzusehen. Das geht nicht von heute auf morgen.
Die Zeit haben Sie in der Bundesregierung verspielt,
weil Sie viel zu lange gebraucht haben, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Uns das jetzt unterzuschieben, ist kein ganz fairer Umgang. Von daher wird der Sport in Deutschland weiter funktionieren, und der Sport wird mit unserer Hilfe von der nächsten Bundesregierung ein super Sportgesetz kriegen. Das kann ich Ihnen zusagen.
Der wichtigste Punkt ist also die Unabhängigkeit der Agentur, die nicht gegeben ist. Wichtige Entscheidungen in Personal- und Haushaltsangelegenheiten obliegen weiterhin der Zustimmung der Mitglieder des BMI im Stiftungsrat usw. usw.
Ich glaube, ein entscheidender Punkt, über den wir gemeinsam noch mal reden sollten und den wir von heute auf morgen auf keinen Fall hinbekommen, ist die Frage, ob wir dieses Gesetz nicht auch zu einem Leistungsgesetz machen sollten. Denn wir reden über die Verteilung der Förderung; wir reden in keinem Punkt über die Höhe der Förderung. Wäre es also nicht klug, eine Fördermindestgrenze in dieses Gesetz zu schreiben, damit es auch dort Planungssicherheit gibt? Ich weiß, wir geben da als Haushaltsausschuss einiges weg – –