Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, diese Regierung hat in diesem Parlament keine Mehrheit mehr.
Es wundert mich aber, Herr Mordhorst, welche Auffassung Sie von Ihrer weiteren Tätigkeit hier haben. Die Bundesregierung und dieses Parlament sind arbeitsfähig,
wir legen Gesetze vor, und ich würde von Ihnen erwarten, dass Sie hier nicht einem Teilzeitjob nachgehen, sondern mit voller Ernsthaftigkeit diese Gesetzesvorhaben noch behandeln und, wenn sie ihnen zustimmen können, auch zustimmen. Das gehört zu der Auffassung, die man als Parlamentarier, der diesem Haus angehört, haben sollte.
Es gehört auch dazu – wir reden da von der Stunde des Parlaments –, dass man sich die Vorlagen genau anschaut, meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie haben bis vor wenigen Tagen zu allen Vorhaben, die diese Regierung noch auf den Weg gebracht hat – das sind fertige Gesetzesvorlagen, die wir nur noch in zweiter und dritter Lesung abstimmen müssen, und dazu gehört auch dieser Gesetzentwurf –, gesagt: Blockade! Wir machen nichts mehr mit!
Das gilt beispielsweise auch beim Thema Kindergeld und beim Thema „Entlastungen für die Wirtschaft“ – alles Dinge, auf die sich die Menschen verlassen können müssen. Und nun hat nach einigen wenigen Tagen der Herr Flip-Flop-Merz gemerkt, dass das nicht so gut ankommt, und will jetzt doch einige Sachen mitmachen.
So geht man mit den berechtigten steuerlichen Ansprüchen und der Sicherheit der Menschen nicht um, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zu diesem Gesetz. Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz ist einerseits ein überwiegend technisches Gesetz, das vor allem drei EU-Vorhaben umsetzt. Es setzt jedoch auch einen sehr wichtigen Rahmen für mehr Innovation und Sicherheit auf den Finanzmärkten, die eben zunehmend digitaler werden. Mit diesem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz stärken wir den Finanzstandort Deutschland und den Verbraucherschutz. Und deswegen ist es gut, dass wir hier mit einer parlamentarischen Mehrheit dieses Gesetz heute noch verabschieden.
Es gibt in diesem Zusammenhang drei EU-Verordnungen.
Die MiCA-Verordnung ist schon genannt worden; sie schafft einen harmonisierten Regulierungsrahmen für Kryptowerte auf europäischer Ebene. Sie löst damit bestehende nationale Rechtsrahmen ab und regelt Registrierungs- und Zulassungsanforderungen für Emittenten von Kryptowährungen. Dabei stehen Anlegerschutz und Finanzstabilität im Mittelpunkt. Die entsprechenden Regelungen sind ohne dieses Gesetz nicht anwendbar; deshalb ist es so wichtig, dass wir das in diesem Jahr noch machen.
Zum Zweiten. Die Geldtransferverordnung wurde schon erwähnt; sie ist auch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Neufassung dieser Geldtransferverordnung orientiert sich an den aktuellen internationalen Standards der FATF. Sie dient unter anderem der Nachverfolgbarkeit von Transaktionen von Kryptodienstleistern. Es müssen Informationen über Sender und Begünstigten erhoben werden, die bei Verdacht auf Geldwäsche an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden müssen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch deshalb ist es gut, dass wir das Gesetz heute beschließen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Drittens: die Verordnung über digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, kurz: DORA. Ziel ist hier die Verbesserung des IT-Risikomanagements nicht nur von Finanzunternehmen, sondern von allen IT-Dienstleistern, die im Finanzsektor tätig sind. Es wird zum Beispiel zum ersten Mal eine eigenständige Überwachungs- und Prüfungsbefugnis der EBA unmittelbar gegenüber solchen IT-Dienstleistern sichergestellt. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zum Beispiel zum Schutz vor Cyberangriffen auf den Finanzmärkten. Ich erinnere an den 19. Juli dieses Jahres, wo es infolge eines fehlerhaften Updates eines IT-Sicherheitsanbieters globale IT-Ausfälle gab.
Zusammengefasst: Für einen wettbewerbsfähigen deutschen Finanzstandort und einen ebensolchen Markt für Kryptowerte ist dieses Gesetz als deutsches Durchführungsgesetz wichtig. Es verhindert Rechtsunsicherheit und sichert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland. Und deswegen ist es gut, dass wir hier eine breite Mehrheit dafür haben.
Herzlichen Dank hierfür und einen schönen Abend noch!