Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon oft gesagt worden: In der vorletzten Debatte vor Weihnachten gibt es ja fast kein besseres Thema, als über diese Alltagshelden, wie sie zu Recht genannt worden sind, zu sprechen, die Paketdienstleistungen noch mal ausdrücklich zu würdigen.
An dieser Stelle schon der erste Appell – wenn wir alle uns immer für gute Arbeitsbedingungen einsetzen, heute ganz besonders –: Wer seinem Paketboten, seiner Paketbotin mal ein kleines Trinkgeld geben will, macht mit Sicherheit nichts Falsches.
– Es ist erstens steuerfrei, und zweitens ist das auch jenseits der Weihnachtszeit ein angemessenes Signal.
Wir haben das Postgesetz in diesem Jahr nach einem Vierteljahrhundert grundlegend reformiert und haben damit sichergestellt, dass im Rahmen des Universaldienstes die bundesweite Versorgung mit Postdienstleistungen langfristig erhalten bleibt, insbesondere auch im ländlichen Raum. Die Beschäftigten werden besser geschützt, indem wir Auftraggeber von Subunternehmen nicht aus der Verantwortung entlassen.
Und wir haben eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen vereinbart, unter anderem, dass der Marktzugang daran gekoppelt ist, dass die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang zum Markt, das ist eine klare Botschaft an alle Anbieter, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbeuten oder versuchen, den ehrlichen Unternehmen durch Dumpingangebote Konkurrenz zu machen, um diese vielleicht aus dem Markt zu drängen.
Ich bin sehr stolz auf unsere Regelung. Aber natürlich ist es im Wege des Kompromisses immer so, dass man nicht alles durchsetzen kann. Und die praktische Umsetzung muss uns bei den Gesetzen, die wir hier diskutieren und verabschieden, natürlich ein besonders wichtiger Punkt sein.
Es gibt einen Punkt, den wir jetzt anpassen sollten. In unserem Gesetzentwurf war vorgesehen, dass Pakete ab 20 Kilogramm nur von zwei Personen zugestellt werden sollen. Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo mit einer Grenze bei 31,5 Kilogramm. Allerdings darf davon abgewichen werden, wenn es ein geeignetes technisches Hilfsmittel gibt; wenn es genutzt wird, dann darf der Paketbote das Paket auch alleine austragen.
Die Frage, was ein geeignetes technisches Hilfsmittel ist, ist heikel. Reicht eine normale Sackkarre?
Bei ebenerdigem Transport vielleicht; aber was ist bei Lieferungen über Stufen in den fünften Stock? Wie sieht es mit der elektronischen Sackkarre aus, ist die das Mittel der Wahl? Sie ist natürlich ergonomisch angenehmer, braucht aber zum Treppensteigen viel Zeit. Da muss man diskutieren, was Sinn macht und was zu regeln ist.
Wir haben beim Verordnungsentwurf der Bundesregierung festgestellt, dass eine zweckmäßige Regelung schwierig ist. Dementsprechend haben wir als SPD und Grüne jetzt eine harte 23-Kilogramm-Grenze vorgesehen; unser Ziel ist es, dass Pakete ab 23 Kilogramm in jedem Fall von zwei Personen bewegt werden müssen.
– Herr Kuban, ich erkläre Ihnen das mit den Kompromissen auch noch mal, wenn ich damit helfen kann; ich hatte es gerade dargelegt. In dem Fall sind wir uns aber inhaltlich vergleichsweise nahe.
Ich freue mich, dass die Union in ihrem Antrag auch schon eine harte 23-Kilogramm-Grenze, danach Lieferung durch zwei Personen, gefordert hat.
Wir greifen diesen Antrag auf und legen Ihnen genau diese Ihre Regelung heute vor.
Herr Metzler, ich habe Ihnen sehr genau zugehört, ich nehme auch Ihre Anregung, Bürokratie zu vermeiden, mit. Über die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, können wir uns gerne noch unterhalten. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, es gab auch schon erste Vorgespräche. Wir sind auch da gesprächsbereit.
Sie haben es in der Hand, den Paketboten, die jetzt in der Weihnachtszeit dankenswerterweise wieder eine extreme Leistung zeigen, ein wichtiges Signal zu schicken, nämlich dass wir ihre Leistungen und ihre Sorgen sehen und sie dann immerhin ab nächstem Jahr keine Pakete mit 31 Kilogramm mehr in den fünften Stock schleppen müssen. Dafür haben wir ein Zeitfenster. Dafür haben wir eine Mehrheit hier im Haus. Wie gesagt, ich freue mich, dass die Vorgespräche mit den demokratischen Fraktionen gut laufen, und hoffe, dass wir das zum Abschluss bringen können.
Ich schenke Ihnen die letzten anderthalb Minuten,
wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne Weihnachten und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Vielen Dank.