Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vertreter zweier und als Verfechter aller nationalen Minderheiten im Deutschen Bundestag möchte ich klar und deutlich sagen: Wir leben im besten Deutschland, das es je gab, und das verpflichtet.
Hier geht es mir natürlich besonders um den Schutz der gesellschaftlichen Vielfalt und Minderheiten, und als Abgeordneter des SSW sehe ich es auch als meine Aufgabe, für diese Werte einzustehen.
Doch Minderheitenschutz ist kein Selbstläufer. Wir Minderheiten spüren als Erste, wenn die Demokratie ins Wanken gerät. Besonders nach der Debatte gestern dürfen wir nicht zulassen, dass in unserer Gesellschaft Menschen wieder ausgegrenzt werden,
je nach Herkunft, nach Kultur, nach Identität. Wir wissen, wohin das führt. Wir sehen, dass wieder versucht wird, die Gesellschaft anhand ethnisch-kultureller Kriterien zu definieren. Wir hören, dass wieder von einer Mehrheitsbevölkerung gesprochen wird, die viele ausschließt.
Natürlich müssen wir uns in den politischen Debatten immer auch mit Positionen auseinandersetzen, die wir fundamental ablehnen. Aber es ist auch unsere staatsbürgerliche Verantwortung, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Wir müssen handeln, wenn unsere freiheitliche und plurale Demokratie bedroht wird. Unsere Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie.
Ich verstehe jede Aufgeregtheit. Aber im Kern geht es darum, ein Instrument zu nutzen, das nach den Erfahrungen des Dritten Reiches explizit in unserem Grundgesetz vorgesehen wurde, und nur die Feinde unserer Demokratie müssen das Verfahren fürchten und werden hier laut schreien.
Letztlich geht es hier nicht darum, eine Partei zu verbieten; diese Entscheidung liegt nicht bei uns als Abgeordneten.
Das Einzige, das wir machen können, ist, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht anzustoßen. Wir sind vielleicht der letzte Bundestag, der das kann.
Vielen Dank.