Sehr geehrter Herr Limburg, vielen Dank für Ihre Ausführungen zur Hotspotregelung. Wir haben sowohl in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag als auch heute unterschiedliche Auffassungen aus der Ampelkoalition zum Thema Hotspots gehört. Es fehlen nur noch die Ausführungen der Grünen.
Der Bundesgesundheitsminister hat gesagt, Hotspots können ganze Länder sein. Auch die Kollegin aus der SPD hat in der ersten Lesung gesagt, Hotspots können ganze Bundesländer wie beispielsweise Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg sein. Die Freien Demokraten sagen, die relevante Gebietskörperschaft ist allein der Landkreis. Jetzt frage ich Sie: Wie sehen Bündnis 90/Die Grünen das bei diesen Inzidenzen, bei dieser Krankheitsbelastung? Wie scharf ist Ihre Abgrenzung von Hotspots? Sind das ganze Bundesländer, Flächenbundesländer, oder sind das lediglich kleine Städte und Landkreise?