Vielen Dank, lieber Herr Kollege, für die Frage, weil sie es mir ermöglicht, einen wichtigen Aspekt in der Debatte noch einmal näher zu erläutern.
Sie kennen wie ich den Spruch: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Im Gesetz ist in der Tat von Gebietskörperschaften die Rede. Sie wissen, dass Gebietskörperschaften Städte, Gemeinden oder Landkreise sein können, aber dass natürlich auch Länder Gebietskörperschaften sind.
Das ist für Sie ja nichts Neues. Insofern arbeitet das Gesetz mit den unbestimmten Rechtsbegriffen, die die Kriterien darstellen – es gibt ja nicht nur ein Kriterium, es sind verschiedene Kriterien angelegt – und auf deren Grundlage ein Hotspot festgestellt werden kann.
Natürlich wird es im Regelfall so sein, wenn Sie sich die Inzidenzen, die Krankenhausbelegung und andere Faktoren in unserem Land anschauen, dass Hotspots auf Landkreise oder Regionen begrenzt sind. Aber natürlich ist im Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen, wenn Sie insbesondere an die Bundesländer Hamburg, Bremen oder das Saarland und in besonderen Fällen auch an weitere Bundesländer denken, dass ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklärt wird. Aber, Herr Kollege, diese Entscheidung – und das finde ich ausdrücklich richtig – obliegt den dafür gewählten Landesparlamenten.
Wir als Deutscher Bundestag und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sollten uns davor hüten, die Arbeit der Landesparlamente geringzuschätzen.
Ich weiß aus eigener Erfahrung – ich teile diese Ansicht ja mit vielen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus –, wie professionell dort gearbeitet wird. Darum ist das dort in den richtigen Händen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es jetzt mehrfach ausgeführt: Wir hätten uns weiter gehende Maßnahmen vorstellen können. Aber Politik ist immer auch die Kunst der Kompromissfindung. Und wir haben hier einen Kompromiss gefunden, der handhabbar und händelbar ist, der den Landtagen viel Verantwortung überträgt, für die sie auch gewählt sind.
Wir haben aber – das ist mir am Ende noch wichtig zu betonen – die klare Vereinbarung in der Ampelkoalition – und es gibt nach der bisherigen Zusammenarbeit auch keinen Zweifel daran, dass diese Vereinbarung gilt –: Wenn wir feststellen – Kollege Köhler hat es auch noch mal gesagt –, dass die heute zu beschließenden Regelungen doch nicht ausreichen, wenn wir feststellen, dass die Sorgen, die viele in der heutigen Debatte geäußert haben und die die Menschen draußen äußern, berechtigt sind, dann werden wir als Ampelkoalition, als gesamter Bundestag natürlich schnell zusammentreten und gegebenenfalls nachbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, normalerweise hofft man als Politiker, dass man recht behält. Ich muss Ihnen offen sagen: Heute hoffe ich, dass Kollegin Kappert-Gonther, Kollege Audretsch und ich uns irren und wir mit unseren Befürchtungen und Sorgen nicht recht behalten.
Aber, wie gesagt, wenn es so ist, dass diese Regelungen nicht ausreichen, dann werden wir hier noch einmal schnell zusammenkommen. Diese Handlungsfähigkeit haben wir in den vergangenen Monaten bewiesen, und wir werden sie auch in den kommenden Monaten an den Tag legen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.