Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, im Großen und Ganzen war das eine sehr gute Debatte, die letztlich auch gezeigt hat, dass das alles nicht so ganz einfach ist – weder die Situation, in der wir sind, noch die Frage, wie wir damit umgehen. Und es ist auch nicht so einfach, die Gratwanderung zu schaffen: auf der einen Seite als Parlament sehr konkret zu sagen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen und innerhalb welcher Grenzen die Bundesregierung und die Landesregierungen handeln dürfen und wo Flexibilität gegeben ist, und auf der anderen Seite zu sagen, wie es gelingt, zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit, zum Schutze der Menschen und vor allem zum Schutze der älteren, schwächeren und kranken Menschen das Notwendige zu tun. Diese Entscheidungen haben sich viele – ich glaube, auch in den Regierungsfraktionen, mit Sicherheit auch in der Fraktion der Grünen – nicht leicht gemacht.
Am Ende des Tages verhält es sich natürlich so: Das, worüber wir heute abstimmen, ist im Zweifel nie ganz das Gelbe vom Ei. Vielmehr verhält es sich so, wie es in einer Demokratie immer ist: Es ist die Kunst des Kompromisses. Und bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz kommt es nicht nur darauf an, eine Mehrheit hier im Hause zu gewinnen, sondern nachher um 15 Uhr im Bundesrat auch die Länder davon zu überzeugen, dass es richtig und notwendig ist, was wir hier machen. Genau das haben wir getan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zunächst den Vorwurf zurückweisen, dass wir nicht auf die Opposition zugegangen wären und das Gespräch gesucht hätten. Das war definitiv nicht der Fall. Es war vor allen Dingen so, dass wir in der vergangenen Woche viele Experten gehört haben. Wir haben auch in der Expertenanhörung miteinander gesprochen. Sie haben ja gesehen: Das, was heute auf dem Tisch des Hauses liegt, ist etwas anderes als das, was wir am Freitag vorletzter Woche hier ins Parlament eingebracht haben. Aus meiner Sicht ist es ein gutes Zeichen, dass das Parlament nicht nur stoisch an dem festhält, was eingebracht wurde, sondern dass es auch in der Lage ist, daran zu arbeiten, es zu verbessern und zu schauen: Wo gibt es kluge Hinweise von Experten, wo gibt es auch kluge Hinweise aus der Opposition, die wir aufnehmen können, um das Gesetz am Ende besser zu machen? Genau das ist gelungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Grenzen, innerhalb derer die Landesregierungen tätig werden können, in diesem Gesetz sehr klar geregelt. Wir haben Regelbeispiele benannt und keine Standardmaßnahmen, damit die Flexibilität für die Landesregierungen erhalten bleibt, in dieser Krise angemessen reagieren zu können; darum geht es. Und wir haben klar festgelegt: Was sind die Schwellenwerte, nach denen eingegriffen werden darf, nach denen Schutzmaßnahmen ergriffen werden dürfen? Ich glaube, es ist der richtige Ansatz, dabei auf Inzidenzen zu setzen, weil diese ein Frühindikator sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn man auf die Auslastung der Intensivbetten achtet, dann kann es zu spät sein, um angemessen reagieren zu können.