Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Unsere Haushaltsberatungen werden natürlich, zu Recht, von Putins brutalem Angriffskrieg auf die Ukraine überlagert. Wir alle sind immer noch entsetzt. Aber wir stehen ganz fest an der Seite der Ukraine. Eines ist dabei klar – das will ich gerade auch in einer rechtspolitischen Debatte ausdrücklich so sagen –: Diesen brutalen Überfall dulden wir nicht. Es muss die Stärke des Rechts gelten, es darf nicht das Recht des Stärkeren gelten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Besonders in der Rechtspolitik und auch mit diesem Haushalt werden wir uns dafür einsetzen, dass Konflikte und Streitigkeiten gerade auf internationaler Ebene friedlich gelöst werden, und zwar in rechtsstaatlichen Verfahren. Wir machen mit diesem Haushalt viel; zum Beispiel unterstützen wir wichtige internationale Einrichtungen wie die WTO, den Internationalen Seegerichtshof oder auch – ganz besonders wichtig für uns – die rechtsstaatliche Aufbauarbeit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit. Wir leisten mit diesem Haushalt also wirklich einen Beitrag dafür, dass solche internationalen Konflikte friedlich gelöst werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben uns in dieser Wahlperiode rechtspolitisch sehr viel vorgenommen. Dazu gehört, dass wir im Strafrecht genau prüfen: Welche Vorschrift brauchen wir überhaupt noch? Denn wir wollen eine effektive Kriminalpolitik. Dann gehört es eben dazu, dass wir den § 219a StGB, für den es kein praktisches Bedürfnis mehr gibt, endlich streichen.
Auch das will ich hier deutlich sagen: Wenn Frauen in schwieriger Lage sind, dann brauchen sie schnell und einfach Zugang zu Informationen. Es kann einfach nicht sein, dass Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen dürfen, darüber aber nicht sachlich informieren dürfen. Deswegen werden wir diesen Widerspruch auflösen. Im Übrigen wird Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch nicht zulässig sein. Es gibt weiterhin das ärztliche Standesrecht.
Also, schneiden wir diesen alten Zopf endlich ab! Es ist gut, dass wir als eines der ersten Projekte in der Ampelkoalition diese nicht mehr notwendige Vorschrift des § 219a endlich streichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.