Liebe Frau Kollegin, da wir in der Vergangenheit gemeinsam an allen Sitzungen des Innenausschusses teilgenommen haben, zumindest was diese Wahlperiode angeht, ist die Antwort auf den letzten Teil Ihrer Frage, ob wir gemeinsam anwesend waren: Ja.
Ich frage Sie aber umgekehrt, ob Ihnen bewusst ist, dass es einen erheblichen Unterschied dazu gibt, wie die Vorgänger von Frau Nancy Faeser als Innenministerin mit der Frage von Flucht und Migration umgegangen sind. Ich benenne namentlich Thomas de Maizière, und ich benenne auch Horst Seehofer, der in den letzten zwei Jahren der Pandemie im Übrigen als zuständiger Minister für den Bevölkerungsschutz vollkommen auf Tauchstation war, Frau Kollegin.
Wir haben ein, zwei Lehren aus der Situation von 2015/2016 gezogen. Ich sage es Ihnen ganz konkret: Erstens haben wir als Ampelkoalition auf eines geachtet, nämlich dass wir die Obleute und Sprecher aller Fraktionen des Innenausschusses in regelmäßige Lage-Briefings einbezogen haben. Das gab es bei CDU/CSU nicht. Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Im Rahmen dieser Gespräche ist regelmäßig – –
– Fragen Sie Ihren Sprecher, es sind mindestens drei Besprechungen gemeinsam durchgeführt worden.
Im Rahmen dieser Besprechungen ist dynamisch über die Lage informiert worden, und zwar dass sich in den ersten Wochen das Geschehen der Migration unterschiedlich verhalten hat im Vergleich zu dem zweiten Teil der Migration. Wir redeten zu Anfang über mehrere Tausend Flüchtende. Da gab es eine große Welle der Freiwilligkeit, wo die Länder Plätze nach dem Pledging-Verfahren angeboten haben. Sie haben gesagt: Wir bieten Plätze an, wir wollen aber keine Verteilung.
Als wir dann feststellten, dass bestimmte Hotspots entstanden sind wie Berlin oder Hamburg,
und die Länder auch deutlich auf den Bund zugegangen sind, haben wir gesagt: Wir müssen zu einer festen Verteilung übergehen. Das ist im Rahmen dieser Besprechungen auch angesprochen und thematisiert worden. O-Ton, Zitat: Wir sind noch nicht an dem Punkt der festen Zuweisung. Wir werden an diesen Punkt kommen.
Dritter und letzter Punkt, Frau Kollegin.
– Ach, Herr Kollege Oster, jetzt hören Sie zu!
Ich frage Sie: Ist Ihnen bewusst, dass der nun in Rede stehende § 24 des Aufenthaltsgesetzes, der novelliert worden und entsprechend in das deutsche Recht eingefügt worden ist, zu Zeiten der Union in das Aufenthaltsrecht übernommen worden ist, die Regelungen dort seit Regierungswechsel nicht verändert worden sind
und die Kapazitäten der deutschen Behörden auch nicht verändert worden sind? Das heißt, Sie tragen im Kern die Verantwortung dafür, dass das Recht existiert und dass sie dieses anwenden lassen müssen.
Und es gibt einen Unterschied zu Horst Seehofer und Thomas de Maizière, den wir hier noch erwähnen müssen.