Zunächst vielen Dank, dass Sie meine Frage zulassen. – Kollege Brehm, Sie sagten, dass Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, das komplett steuerfrei zu stellen, daher frage ich Sie: Würde die Leistung denn dann nicht mehr zur Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen? Was ich sagen will: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, zu sagen: Das eine ist steuerfrei, das andere ist steuerpflichtig, anderes steht unter Progressionsvorbehalt. – Das ist Aufgabe des Gesetzgebers. Und unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit steht es auch dann zur Verfügung, wenn es steuerfrei ist und nicht unter dem Progressionsvorbehalt steht. Sehen Sie das anders?