Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit zwei Gesetzentwürfen, in denen es hauptsächlich darum geht, dass der Einkommensteuertarif angepasst wird und der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden. Ich rate Ihnen in der Ampel dringend, dass Sie Ihre Eigenlobhymnen darauf etwas gedämpfter absingen.
Denn erstens. Diese Anpassung – übrigens schon die zweite in diesem Jahr – ist schlichtweg Pflicht.
Es ist verfassungsrechtlich geboten, dass Sie das Existenzminimum jeweils freistellen. Das ist zwingend. Dafür können Sie nicht ernsthaft einen Orden verlangen.
Zweitens – deswegen wäre ich an Ihrer Stelle auch etwas sanfter –: Diese Minientlastung,
die Sie hier anbieten, wird von der geplanten Verschiebung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Sozialversicherung mehr als aufgefressen. Leistungsträger in dieser Gesellschaft werden aufgrund dieser Verschiebung ab 2025 von bis zu 8 Prozent mehr ihres Gehaltes Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Das wissen die Menschen. Die merken das am Portemonnaie. Deswegen: Machen Sie den Leuten nicht ein X für ein U vor!
Die Entlastung beim Grundfreibetrag ist genau deswegen noch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ich frage mich auch, ob man im Finanzministerium inzwischen das Rechnen verlernt hat. Warum müssen wir zweimal im Jahr Korrekturen am Grundfreibetrag durch Gesetzesänderungen vornehmen, und das weit in der zweiten Jahreshälfte? Das führt mit der Rückwirkung, die das ja impliziert, dazu, dass wir in den Betrieben bei der Lohnbuchhaltung noch mal enorme Kosten und enormen Aufwand haben. Das ist nicht das, was die Unternehmerinnen und Unternehmer und Arbeitgeber brauchen.
Mit diesen beiden Gesetzen soll ja nun die kalte Progression abgebaut werden. Endlich, kann ich da nur sagen. Wir aus der Unionsfraktion drängen seit Monaten darauf, dass diese Maßnahme kommt. Sie machen jetzt nach monatelangem Drängen den richtigen Schritt. Das begrüßen wir; denn die kalte Progression ist wie ein unsichtbarer Dieb, der den Menschen unbemerkt in die Portemonnaies greift. Deswegen haben wir ja auch in unserer Regierungszeit dieses Phänomen regelmäßig beseitigt.
Geben Sie den Menschen zurück, was ihnen rechtmäßig zusteht!
Aber machen Sie es dann bitte auch vollständig. Denn bei den oberen Einkommensbeziehern soll ja die kalte Progression nach Ihren Plänen gerade nicht abgebaut werden. Das ist dann für diese Gruppe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Wirklichkeit eine Steuererhöhung. Das müssen Sie dazusagen.
Mit Ihrem Steuerfortentwicklungsgesetz soll nun auch eine Untote, nämlich die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle, eingeführt werden – wieder mehr Bürokratie, wieder mehr Regulierung ohne nachweislichen Nutzen.
Es gibt hier überhaupt kein Informationsdefizit. Wenn man sich damit befasst, wird einem das klar. Das ist also am Ende kein Steuerfortentwicklungsgesetz, sondern Sie schaffen damit ein Steuerbürokratieverwicklungsgesetz. Ich würde Ihnen dringend raten – ich hoffe, dass der Bundesrat da auch eine Korrektur vornimmt und eingreift –, diese Anzeigepflicht wieder rauszunehmen.
Denn es ist symptomatisch für diese Regierung, die ständig von Bürokratieabbau schwadroniert, dann aber genau das Gegenteil tut. Das ist hier das beste Beispiel. Das macht es uns so schwer, diesen Gesetzentwürfen zuzustimmen.
Vielen Dank.