Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss mich schon wundern über die Äußerungen, die bisher zu diesem Gesetzentwurf getroffen wurden. Wir können froh sein, dass die Landwirte zu dieser Tageszeit arbeiten müssen und das nicht hören müssen; sie würden sich sonst wahrscheinlich aus lauter Verzweiflung vor den Mähdrescher werfen. Wenn man hier sagt, man vertritt die Interessen der Landwirtschaft, und sie gleichzeitig mit 95 Millionen Euro neu belastet, passt das, glaube ich, nicht so ganz zusammen.
Herr Kollege Görke, Sie hatten in der letzten Woche angemerkt, unsere Fraktion würde EU-Bashing betreiben. Das kann ich so natürlich nicht bestätigen. Ich denke, die EU hat genug Aufgaben, die sie eigentlich erfüllen könnte, zum Beispiel im Wirtschaftskampf mit Russland, den USA oder China. Aber sie konzentriert sich zu unserem Leidwesen darauf, uns mit Bürokratie zu belasten und insbesondere den Landwirten das Leben schwer zu machen. Vielleicht sollte der eine oder andere mal den Eid verinnerlichen, den Kanzler, Minister oder wir als Bundestagsabgeordnete geleistet haben: zum „Wohle des deutschen Volkes … seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“. Da steht nichts von Europa.
Aber wir wollen heute nicht über Europa sprechen, sondern wir wollen uns über die Fakten unterhalten.
Ich hatte schon in der letzten Woche in meiner Rede bemängelt, dass das Tempo, mit dem das Gesetz verabschiedet wird, unangemessen hoch ist; in der Sachverständigenanhörung am Montag war das das Hauptthema. Am 4. November wurden die Verbände angeschrieben. Am 5. November mussten sie schon eine Stellungnahme abgeben, also innerhalb von 24 Stunden. Die mündliche Anhörung erfolgte am 15. November, und heute, am 18. November, soll der Gesetzentwurf bereits verabschiedet und am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Da das ein landwirtschaftliches Thema ist, könne man salopp sagen: Das Gesetz soll im Schweinsgalopp durch die Gremien gepeitscht werden.
Wenn ich dann im Entwurf lese, dass die internen Kosten der Unternehmen bei der Umsetzung in 180 000 Fällen bei 170 000 Euro liegen sollen, muss ich schon lachen. Das kann nur jemand geschrieben haben, der von der Praxis keine Ahnung hat. Eine solche Gesetzesänderung löst natürlich einiges aus. Die Rechnungslegung muss geändert und die Buchführungsprogramme müssen angepasst werden, es müssen Verträge bezüglich der neuen Umsatzsteuer teilweise rückwirkend geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Vielleicht muss sogar externe Beratung herangezogen werden. Das alles in drei Minuten für 1 Euro pro Fall! Das ist schon sehr realitätsfremd.
Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass diese Änderung nicht zum 1. Januar 2022, sondern erst zum 1. Juli 2022 in Kraft treten soll. Das würde auch mit dem abweichenden Wirtschaftsjahr, welches die meisten Landwirte anwenden, konform gehen. Das würde gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen – das war der zweite Kritikpunkt in der Anhörung am Montag –, dass die Berechnungsgrundlage des Durchschnittssatzes angepasst wird; denn es können nur die Unternehmen einbezogen werden, die unter 600 000 Euro Umsatz pro Jahr liegen. Das ist im Moment nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich weiß, bei Anträgen der AfD ist man meist skeptisch.