Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Antrag und in dieser Debatte ist die Haltung der AfD noch einmal deutlich geworden. Der Antrag enthält im Grunde genommen nur einen konkreten Kernpunkt, und das ist die unbedingte Abschiebung um jeden Preis und nichts anderes.
Dazu, dass ausgerechnet Sie in Ihrem Antrag das Funktionieren des Rechtsstaates versuchen zu betonen und gleichzeitig – ich konnte es gerade bei Ihrem Zwischenruf mit anhören – hier im Plenum den Verfassungsschutz so diskreditieren, wie Sie es getan haben, kann ich nur sagen: Das ist der Gipfel, und das schlägt dem Fass den Boden aus.
– Es ist gut, Herr Baumann, dass Sie es jetzt noch mal wiederholt haben, dass Sie es jetzt noch mal betont haben. Gut, dass Sie das getan haben.
Dieser Antrag gibt nichts Neues her, und er zeigt einmal mehr, um was es Ihnen geht: um die Spaltung unserer Gesellschaft und um nichts anderes.
Sie haben hier gerade in unerschütterlicher Weise – ich finde das furchtbar – Flüchtlingsgruppen gegeneinander ausgespielt, und das in einer Zeit, wo es auf europäischem Gebiet Krieg gibt.
– Weil es mich wirklich erzürnt, in der jetzigen Lage Flüchtlingsgruppen gegeneinander auszuspielen.
Für uns als CDU/CSU ist und bleibt das Grundrecht auf Asyl ein sehr hohes Gut, und es gehört zu unserem Verständnis von Humanität. Alle Asylsuchenden haben einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Die Steuerung und Begrenzung von Migration nach Deutschland muss in unserem Handeln ebenso zum Ausdruck kommen wie die Tatsache, dass Menschen nach Abschluss des rechtsstaatlichen Verfahrens Deutschland verlassen müssen, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Dafür sind zwei Dinge wichtig: erstens, an Ausreisehindernissen zu arbeiten, und zweitens: Aufenthaltserlaubnisse bei Geduldeten müssen an echte Integrationsvoraussetzungen geknüpft werden.
Ich bin auch Kommunalpolitiker. Ich finde, das ist in der heutigen Debatte ganz wichtig zu sagen. Wir als Union verstehen uns in der Frage der Asylpolitik als Partner der Kommunen, als Partner der engagierten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Das gilt es im Moment auch deutlich zu machen. Es gilt, die Kommunen und Kreise in Zukunft weiter zu ent- und nicht zu belasten.
Ich finde, wir sollten die Debatte heute daher dazu nutzen – das ist vorhin auch schon getan worden –, gerade in der jetzigen Situation den vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten, aber auch den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu danken, die seit vielen Jahren, aber auch in der jetzigen Situation Enormes im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik leisten. Das kann man nicht genug betonen.
Die Landesinnenminister haben sich anlässlich ihrer jüngsten Sitzung im März in Brüssel für eine verbesserte Rückführungspolitik auf Unionsebene ausgesprochen. Gut so, sage ich. Zudem pochen sie auf gemeinsame Anstrengungen bei der Rückführung von Personen unter anderem aus dem islamistischen Spektrum und von Straftätern, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Dem kann ich mich nur anschließen.
Nur die konsequente Durchsetzung des Rechts sichert das Vertrauen in den Rechtsstaat. Zu einer glaubwürdigen und breit akzeptierten Migrationspolitik gehört es daher, dass einer Pflicht zur Ausreise eine tatsächliche Ausreise folgen muss.
Dies gilt insbesondere für diejenigen, die die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland missachten. Wir haben was getan: Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht haben wir diese Politik mit der Großen Koalition in Regierungsverantwortung in der Vergangenheit konsequent umgesetzt.
Insgesamt – und das ist heute bei Ihrem Verhalten, bei Ihren Reden deutlich geworden – brauchen wir Ihren AfD-Antrag nicht, und das wird auch so im Ausschuss beraten werden.
Herzlichen Dank.