Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Interessierte an den Bildschirmen! Es gibt Sachen, die kannst du dir kaum besser ausdenken. Während ich also darüber nachdenke, wie ich hier zur Notwendigkeit und zu den Vorteilen der Aufwertung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch eine unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung argumentieren könnte, kommen die AfD-Änderungsanträge zum Etat des Familienministeriums rein.
Wir lesen: Mittel für Gleichstellungspolitik – ersatzlos gestrichen.
Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung – auf 0 Euro herabgesetzt; wie schön enttarnend auch die Wortwahl: „herabgesetzt“.
Gleiches gilt für Maßnahmen zu Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie – auf 0 Euro herabgesetzt. Die Zentralstelle für Herabsetzung und Diskriminierung in Deutschland zeigt uns damit einmal mehr sehr deutlich, dass wir dieser Diskriminierung ein Bollwerk entgegensetzen müssen, unabhängig und mit starkem Mandat.
Die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle sind alleine im Jahr 2020 um 78 Prozent gestiegen und damit im Vergleich zum Vorjahr so stark wie nie vorher, insbesondere wegen rassistischer Diskriminierung. Diskriminierung hat aber viele Gesichter: Herkunft, Geschlecht, Handicap, Alter, Religion, sexuelle Orientierung.
Die Mehrheitsgesellschaft definiert, was die Norm ist: um die bestehenden Machtverhältnisse zu sichern, um den Zugang zu den Eliten exklusiv zu halten. Wer von der Norm abweicht, wird einfach ferngehalten. Gleichstellung bedeutet nicht nur, dass jeder Mensch die gleichen Chancen hat, ein gestecktes Ziel zu erreichen. Im Kern geht es darum, dass jeder Mensch zumindest seine Grundbedarfe nach Wohnen, angemessenem Einkommen durch Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe ungebremst erfüllen kann. Es ist doch schlimm, dass wir überhaupt darüber sprechen müssen. Und alleine das bestätigt, dass es die unabhängige Beauftragte mit starken Kompetenzen dringend braucht.
Die starke, einflussreiche und durch eine von der Legislatur entkoppelte Amtszeit von fünf Jahren besonders unabhängige Beauftragte, die vom Parlament gewählt und vom Bundespräsidenten vereidigt wird, wird eine Kämpferin und Ermächtigerin für alle sein, die ausgeschlossen werden: bei der Wohnungssuche, bei Lohnerhöhungen, bei der Besetzung eines Postens, bei der Blutspende oder in vielen anderen, leider alltäglichen Situationen.
Wir werden sie deshalb durch Personal, durch Ausstattung, bessere Rechtsstellung und einen breiteren Zuständigkeitsbereich stärken.
Mit den Ländern werden wir das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren. Es gibt also noch viel zu tun.
Ich bin daher sehr froh, dass wir diesen wichtigen Schritt jetzt gehen. Die Bundesregierung wird mit großer Sorgfalt eine qualifizierte und geeignete Person vorschlagen. Bestenauslese erfolgt eben nicht alleine im normierten behördlichen Verfahren; denn sonst wären ja schließlich wir irgendwie auch nicht hier, nehme ich mal an.
Wir werden eine Person als unabhängige Beauftragte für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wählen, die neben Qualifikationen das Entscheidende mitbringt: Mut, Rückgrat, die Fähigkeit zum Zuhören, Gerechtigkeitssinn, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, Menschen aus Ohnmacht wieder in aktive Selbstwirksamkeit und damit in Selbstwert zu begleiten.
Der oder die Beauftragte wird diskriminierungsfreie Strukturen für die Zukunft auf Augenhöhe mit uns, mit den Behörden und mit der Zivilgesellschaft gestalten und denen eine Stimme geben, die alleine sprachlos sind. Es soll eine laute Stimme für alle diejenigen werden, die sonst zu oft ungehört bleiben.
Vielen Dank.