Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine 27‑jährige Frau bewirbt sich um einen Arbeitsplatz in einem deutschen Unternehmen. Sie verfügt über alle erforderlichen Qualifikationen. Im Bewerbungsgespräch stellt der Vertreter des Unternehmens viele Fragen zur Motivation und Qualifikation. Am Ende des Gesprächs wird die Bewerberin jedoch auch noch zu ihrer Familienplanung gefragt und ob sie denn verheiratet sei. Wahrheitsgetreu berichtet die junge Dame von der glücklichen Ehe und dem baldigen Kinderwunsch. Kurze Zeit später erhält sie jedoch eine Absage auf ihre Bewerbung. Stattdessen erhält diese Stelle einer der männlichen Mitbewerber mit den gleichen Qualifikationen und demselben Alter.
Meine Damen und Herren, wir haben in der letzten und in der heutigen Debatte schon einige Beispiele gehört, und das ist nur ein weiteres. Das ist einer von über 6 000 Fällen, mit denen die Antidiskriminierungsstelle sich im vergangenen Jahr auseinandergesetzt hat. Nie zuvor hat diese Beratungsstelle mehr Fälle bearbeitet als im letzten Jahr. Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr um 78 Prozent angestiegen. Ja, auch die Coronapandemie hat dabei wie ein Brandbeschleuniger gewirkt. Dennoch wissen wir alle: Diskriminierung in unserer Gesellschaft hat verschiedene Gesichter: vom Antisemitismus über Rassismus bis hin zur Homophobie, von Benachteiligungen über verbale Attacken bis hin zu körperlichen Angriffen, ja Übergriffen. Es ist also schlicht ein Armutszeugnis, dass die Leitung der Antidiskriminierungsstelle seit 2018 unbesetzt ist.
Wir als Ampel wollen an dieser Stelle ganz besonders Bernhard Franke für die kommissarische Leitung der Antidiskriminierungsstelle danken und nicht nur ihm, sondern auch dem gesamten Team unseren großen Dank und unsere Anerkennung für die geleistete Arbeit aussprechen.
Schließlich haben doch alle Menschen in unserem Land die gleichen Chancen verdient, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer körperlichen Gesundheit. Das ist der Anspruch, den das AGG an uns stellt, aber auch Artikel 3 unserer Verfassung. Mit der Änderung des AGGs wollen wir endlich Rechtssicherheit, Klarheit und Unabhängigkeit schaffen. So stellen wir auch die Leitung der Antidiskriminierungsstelle endlich auf starke Füße. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, meine Damen und Herren.
Es ist jedoch nur der erste Schritt, und es werden weitere folgen. Denn die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, weitere Änderungen im AGG auf den Weg zu bringen. So werden wir beispielsweise prüfen, wie wir Fürsorge leistende Eltern oder pflegende Angehörige darin stärker berücksichtigen können. Denn für uns ist klar: Wenn die Menschen in unserem Land sich stärken und unterstützen, dann bedeutet das auch, dass wir es entsprechend honorieren werden und die Verantwortung auch Teil unserer Gesellschaft werden lassen wollen. Deshalb stellen wir heute die Weichen für die Leitung der Antidiskriminierungsstelle als Grundlage für unsere zukünftige Arbeit.
Vielen Dank.