Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, ich freue mich sehr, dass Sie, gerade zu dieser späten Stunde, anwesend sind – das sehe ich auch als Wertschätzung –, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Wir kommen heute zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens, das die Ampel im Eiltempo durch dieses Parlament gebracht hat. Es ist kaum drei Wochen alt und wurde auch noch ausgerechnet über Ostern beraten. Ich frage mich nach wie vor: Warum hatten Sie, die regierungstragenden Fraktionen, es mit diesem Gesetzentwurf eigentlich so eilig? Was hat denn diese Eile ausgelöst? Denn die Besetzung aller anderen freiwerdenden Beauftragtenposten oder neuen Beauftragtenposten wurde von der Bundesregierung im Kabinett bereits im Januar beschlossen. Gerade dieser Gesetzentwurf musste nun aber bis April warten. Man kann also nicht sagen, dass dieses Thema die alleroberste Priorität bei Ihnen gehabt hat; denn sonst hätten Sie ja bereits im Dezember angefangen, an diesem Gesetzentwurf zu arbeiten.
Vielmehr scheint man im Kabinett schlicht entdeckt zu haben, dass da ja noch eine Stelle frei ist, und um diesmal auf jeden Fall nichts schiefgehen zu lassen, reichen die Fraktionen jetzt einen Gesetzentwurf ein, der sowohl die Bestenauslese ausschließt als auch den politischen Wettbewerb. Man muss leider daran erinnern – die Kollegin Leikert hat es auch schon getan –, was uns in diese Situation gebracht hat. Es waren vermeidbare Mängel der damaligen SPD-Familienministerin. Die Kollegin der Grünen, Frau Bayram, hat das damals treffend formuliert. Sie sagte nämlich, es sei ein Armutszeugnis, dass ausgerechnet die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle diskriminierend gelaufen sei.
Frau Staatssekretärin Deligöz hat dann im Ausschuss in Bezug auf Ihr jetzt vorgeschlagenes Verfahren auf die Wehrbeauftragte verwiesen. Aber ich muss sagen: Dieses Beispiel war denkbar schlecht gewählt. Denn gerade die Wehrbeauftragte wird auf Vorschlag der Fraktionen dieses Parlamentes gewählt und eben nicht auf Vorschlag der Bundesregierung. Es gibt eine Beauftragte oder einen Beauftragten, der tatsächlich auf Vorschlag der Bundesregierung gewählt wird, und das ist der Datenschutzbeauftragte. Wenn Sie da mal in die juristischen Kommentare gucken, dann sehen Sie, dass gerade das Thema der Unabhängigkeit dieses Verfahrens kritisiert wird. Ich zitiere:
Das alleinige Vorschlagsrecht der Bundesregierung ist kritisch zu beurteilen, denn dadurch ist ausgeschlossen, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat gewählt wird, die oder der nicht das Wohlwollen der Bundesregierung genießt. … Ihre oder seine … Unabhängigkeit könnte dadurch verbessert werden, dass sie oder er nicht auf Vorschlag der Bundesregierung, sondern beispielsweise auf Vorschlag der Fraktionen des Bundestags gewählt würde.
Das ist ein Kommentar von Gola/Heckmann. – Genau deshalb haben wir das hier vorgeschlagen, und es war richtig, dass wir in diesem Turboverfahren eine Anhörung beantragt haben, die auch genau das ergeben hat.
Klar geworden ist aber auch: Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle muss besetzt werden. Das hat Frau El Samadoni, finde ich, gut betont. Deswegen haben wir auch den eigenen Vorschlag an dieser Stelle eingereicht. Ihr Vorschlag schießt über das Ziel hinaus. Sie machen es sich damit zu einfach. Deshalb werden wir ihn an dieser Stelle auch ablehnen. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich unserem Antrag angeschlossen hätten.
Vielen Dank.