Sehr geehrter Herr Kollege Höferlin, ich bin Ihnen für Ihre Ausführungen sehr dankbar, weil wir in der Tat eine lange gemeinsame Geschichte teilen. Schon in meiner ersten Legislaturperiode hier im Parlament – das war in der 17. Legislaturperiode – war die Vorratsdatenspeicherung ein großes Thema, davor auch schon. Die Geschichte der Versuche, diese verfassungskonform zu regeln, ist quasi eine – um mit Michael Ende zu sprechen – „unendliche Geschichte“, weil eine Vielzahl von Versuchen immer wieder gescheitert ist. Die Zahl der Versuche war so hoch, dass selbst höchstrangige Kollegen aus der CSU – ich verrate jetzt keine Namen, weil ich nicht aus vertraulichen Gesprächen berichten will; ich habe ja auch an Jamaikaverhandlungen als Verhandler teilgenommen – irgendwann gesagt haben: Jetzt haben wir uns bei dem Thema wegen der Anlasslosigkeit so häufig eine blutige Nase geholt. Wir müssen zu einer Lösung kommen, die anlassbezogen ist. – Das ist auch keine verrückte Idee, sondern das ist das Prinzip, das in unserer Strafprozessordnung selbstverständlich ist: Ich habe einen Tatbestand, ich habe einen Anlass, ich habe ein Verdachtsmoment. Aus diesem konkreten Verdachtsmoment heraus ergibt sich eine Eingriffsbefugnis. Die Idee, von jedem alles auf Vorrat zu speichern, ist eben ein ganz schwerer Grundrechtseingriff, der unsere Gesellschaft verändert.
Jetzt komme ich zum zweiten Teil Ihrer Frage.