Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, schön, dass Sie heute Morgen da sind und wir über das Thema gemeinsam diskutieren können. Wir merken alle: Es ist Wahlkampf.
– Offensichtlich getroffen. – Das ist ja die Zeit der verkürzten Botschaften und der verdrehten Tatsachen.
Lieber Kollege Fiedler, ich möchte daran erinnern, dass wir die Anlassbezogenheit entsprechender Maßnahmen im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
Wer sich daran nicht gehalten hat, waren Sie, war die SPD-Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Wahrheit.
Wir sind uns – das finde ich ja ganz spannend – eigentlich in der Analyse einig. Seit 20 Jahren gibt es kein rechtssicheres Mittel, mit dem Ermittlungsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden wirksam Zugriff auf digitale Beweismittel haben. Liegt das an der FDP? Nein, es liegt nicht an der FDP. Seit 20 Jahren gibt es dauerhafte und wiederholte Versuche, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Es ist immer wieder – das zur Erinnerung – am Unionsrecht gescheitert.
Eine Vorratsdatenspeicherung stellt einen schweren Eingriff dar – Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta; das zur Erinnerung – und ist daher nur in eng umgrenzten Fällen zulässig.
– Ich finde es spannend, dass das Zitat der EuGH-Entscheidung zu einem Widerspruch führt. Interessant!
Deswegen braucht es einen neuen Weg, um wirksame Mechanismen für die Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. Dazu legen wir als Freie Demokraten heute endlich – endlich! – den Entwurf für ein Verfahren vor, das rechtssicher und grundrechtskonform gleichermaßen ist.
Das ist unser Vorschlag, den wir heute nach 20 Jahren Rechtsunsicherheit diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und wenn es nach uns gegangen wäre – um das in aller Deutlichkeit zu sagen –, dann würde das seit zwei Jahren im Bundesgesetzblatt stehen, und die Behörden hätten schon eine Möglichkeit, etwas zu tun, und es wäre nicht blockiert worden.
Was ist eigentlich Quick Freeze? Auch da herrscht offenbar noch Nachholbedarf für das Verständnis beim ein oder anderen. Ein neues Ermittlungsinstrument einer Sicherungsanordnung für vorhandene, aber eben auch für zukünftig entstehende Daten an der Stelle.
Diese immer wiederkehrende Botschaft „Wo nichts ist, kann man nichts einfrieren“ ist einfach großer Quatsch.
Zum einen ist in der Regel
sieben Tage sowieso etwas da, und die Sicherungsanordnung bezieht sich auf zukünftige Verfahren.
Damit ist diese Sicherungsanordnung – um es noch mal in aller Deutlichkeit zu sagen – als einziger Vorschlag sicher europarechtskonform
und steht im Einklang mit der Budapest-Konvention des Europarates. Wenn jemand auf dem Boden des internationalen Rechts und der Verfassung steht, dann sind das wir, dann sind das die Freien Demokraten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen gibt es überhaupt gar keinen Grund, gegen diesen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zu stimmen. Er ist, wie gesagt, rechtlich zulässig. Es gibt ein wirksames Instrument. Im Übrigen, Herr Ministerpräsident – ich habe es ja gerade im Zwischenruf schon angesprochen –: Auch im Gesetzentwurf des Bundesrates ist das doch angesprochen und goutiert, dass das eine Variante sein kann.
Von daher gibt es doch für niemanden hier in diesem Saal einen Grund, dagegenzustimmen. Selbst der Bundesrat sieht das so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren das in der Tat seit zwei Jahren an dieser Stelle hier in diesem Gremium – im Grunde mit den immer gleichen Botschaften.
– Meinetwegen gerne, wenn er das möchte.