Ich kann Ihnen als Justizminister eine rechtliche Einschätzung geben, die die rechtliche Einschätzung von – ich würde jetzt mal schätzen – 95 Prozent der Völkerrechtswissenschaft ist. Die habe ich Ihnen gegeben; die hat sich auch nicht geändert. Die kann ich im Übrigen auch beliebig ausführlich begründen, weil wir hier im Fachdiskurs von einer Überformung des alten Neutralitätsgebotes, wie wir es noch aus dem 19. Jahrhundert kannten, durch das Inkrafttreten der UN-Charta sprechen.
Die UN-Charta hat nämlich eines festgelegt: Krieg ist verboten. – Früher war Krieg ein normales Instrument der Auseinandersetzung; da galt nur: Man hält sich raus, oder man macht mit. – Das war sehr schnell der Fall. Aber durch das Inkrafttreten der UN-Charta gilt: Krieg ist grundsätzlich verboten, mit einer geschriebenen Ausnahme, nämlich dem Verteidigungskrieg. Deshalb ist die Ukraine im Recht und Russland im Unrecht.
Und Russland soll nicht das Recht bekommen, Deutschland dafür zu beschießen, dass wir der Ukraine etwas liefern, womit sie ihren legitimen Verteidigungskrieg führen kann. Das ist der Gedanke, das ist die Idee hinter dieser Rechtseinschätzung.
Die ist, finde ich, treffend und plausibel und kann wirklich ganz engmaschig aus der UN-Charta heraus abgeleitet werden.