Ich mache es ganz kurz.
Ich beantworte einfach beide Fragen und versuche, das so schnell und so kompakt wie möglich zu machen.
Ich möchte mit der zweiten Frage beginnen. Im Kriegsvölkerrecht ist man sich einig: Wenn man Opfer eines Aggressors ist, darf man sich verteidigen. Das schließt jetzt nicht einen Gegenschlag ein, mit dem man das ganze gegnerische Territorium erobert, aber natürlich darf man in Reaktion auf einen Angriff auch in Grenzbereichen auf gegnerischem Territorium operieren. Es wäre ja verrückt, wenn derjenige, der sich völkerrechtsgemäß verhält, gefesselter in den Konflikt gehen müsste als der illegitime Aggressor.
Das war die Antwort auf die zweite Frage.
Zur ersten Frage. Da muss ich eines klarstellen: Nicht ich führe die Ermittlungen. Das ist anders als in den USA; da ist der Justizminister der Chef des FBI, der Anklagebehörde und führt auch selber Ermittlungen. Das bin ich nicht, sondern die Ermittlungsbehörde ist der GBA. Ich pflege ein Verhältnis zum GBA derart, dass ich ihn wie eine unabhängige Justizbehörde behandle, die er eben auch ist. Also: Ich greife nicht selber in Ermittlungen ein; das will ich sozusagen aus pädagogischen Gründen nur noch einmal klarstellen. Nicht der Bundesjustizminister in persona ist der oberste Staatsanwalt, sondern der oberste Staatsanwalt ist der Generalbundesanwalt, und ich bin dafür verantwortlich, dass er die Mittel bekommt und auch vernünftig arbeiten kann.
Ich kann Ihnen Ihre Sorgen nehmen: Wir ermitteln wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Sollte es dazu kommen, dass es Beweise gäbe – ich sage das bewusst im Konjunktiv, weil man sehr vorsichtig sein muss; denn die russische Propaganda hat eine lange Tradition, was die Fälschung von Material und das in Umlaufbringen von gefälschtem Material angeht –, sollte es Beweise für Kriegsverbrechen geben, dann werden wir die genau so behandeln, egal wer sie ausgeübt hat. Das führt Herr Frank – das ist der Generalbundesanwalt – auch schon so durch. Das ist natürlich der Fall; da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Justitia ist in Deutschland nicht blind, auf keinem beider Augen.