Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bundesminister, Sie müssen sich jetzt schon entscheiden, bei welcher Version Sie bleiben wollen. Einmal sagen Sie: Es gibt kein Ermittlungsverfahren. – Wenn Sie Anfragen der russischen Staatsanwaltschaft haben, dann interpretiere ich als Nichtjurist das so: Die wollen ermitteln, sonst würden sie ja nicht fragen. Das ist das Erste.
Das Zweite. Sie hatten im Ausschuss unlängst uns gesagt, dass Sie diese Anfragen aus Russland bekommen haben, das werde jetzt den rechtlichen Gang gehen, werde bearbeitet werden. Aber Sie haben nicht gesagt, dass Sie sie nicht beantworten wollen.
Last, not least: Sie haben dann darauf hingewiesen, dass die Organisation für das Verbot chemischer Waffen ja zuständig sei, eine internationale Organisation, und denen würden wir alle Informationen zuspielen. Nun hat die Ständige Vertretung Russlands genau bei dieser Organisation genau diese Informationen abgefragt. Warum liefern Sie über diesen Weg, den Sie ja selber als den richtigen beschrieben haben, nicht das notwendige Informationsmaterial?
Allgemein gefragt: In jedem Ermittlungsverfahren, Herr Bundesminister, werden Daten ausgetauscht, die zur Aufklärung eines Falles führen. Ich habe noch nie gehört, dass in einem Mordfall irgendjemand Einspruch erheben und sagen konnte: Nein, das sind persönliche Angelegenheiten, da wollen wir nicht ermitteln.