Sie haben ja auch gesagt, der Opferschutzschutz ist Ihnen wichtig und steht an oberster Stelle. Ich hoffe, dass Sie in dem Bereich aufstocken, sodass andere Bereiche wie die Ermittlungen zu Syrien nicht darunter leiden.
Wenn man von Opferschutz spricht, dann muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass in der StPO Völkerstraftaten nicht im Katalog der nebenklagefähigen Taten aufgeführt werden, wie man § 395 StPO entnehmen kann. Wie sollen Ihrer Meinung nach Betroffene an Verfahren sinnvoll teilnehmen können und ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie nicht ausdrücklich in der StPO verankert sind? Gibt es neben den hehren Versprechungen auch konkrete Ziele, dieses in der StPO aufzunehmen? – Vielen Dank.