Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin schon ein schönes Wochenende gewünscht, aber bin immer noch da.
Zunächst vorab, Herr Kollege Meyer-Soltau: Ihre Rede war ziemlich verstörend, weil Sie jetzt dem Opferschutz jegliche Legitimität abgesprochen haben.
Ich möchte daran erinnern, warum wir diesen Gesetzentwurf machen. Diesen Gesetzentwurf machen wir, weil auch Opferschutzorganisationen wie der Weiße Ring seit Jahren eine psychosoziale Prozessbegleitung fordern. Wir machen ihn vor allem auch, weil die Länder, und zwar alle Länder,
die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung fordern und nicht wegen irgendeines linken Mainstreams. Ihre Rede war ziemlich verstörend. Wahrscheinlich war sie für Social Media und nicht für die ernsthafte Debatte bestimmt.
Wenn wir über Strafverfahren sprechen, sprechen wir ganz oft über die Täter. Wir sprechen über ihre Taten, ihre Schuld und die angemessene Strafe. Das ist wichtig. Aber worüber wir viel zu wenig sprechen, sind die Menschen, die die Folgen dieser Taten erleiden müssen, oft ein Leben lang: die Opfer. Für viele Betroffene endet das Leid nicht mit der Tat. Das Strafverfahren selbst kann eine enorme Belastung sein. Wer als Opfer schwerer Gewalt, sexueller Übergriffe oder häuslicher Gewalt aussagen muss, wird häufig erneut mit traumatischen Erlebnissen konfrontiert. Die Angst vor der Aussage, die Begegnung mit dem Täter oder die Unsicherheit vor Gericht können zu einer zusätzlichen Belastung werden. Deswegen muss ein moderner Rechtsstaat immer auch für Opferschutz sein und den Opferschutz konsequent denken.
Genau hier setzt die psychosoziale Prozessbegleitung an. Sie bietet Betroffenen eine professionelle, kostenfreie und nichtrechtliche Beratung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie hilft, Ängste abzubauen, Orientierung zu geben und den Betroffenen die Teilnahme am Verfahren zu erleichtern. Wer einmal als Anwalt Opfer vertreten hat, weiß, was diese durchmachen, und weiß, dass der Staat hier noch mehr tun muss. Das sind wir den Opfern solcher Straftaten schuldig.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass Opfer häuslicher Gewalt künftig besser unterstützt werden. Wir ermöglichen Gerichten, insbesondere Minderjährigen oder Menschen, die ihre Interessen nicht ausreichend selbst wahrnehmen können, auch ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite zu stellen. Gleichzeitig achten wir selbstverständlich darauf, dass dies nicht gegen den Willen der Betroffenen geschieht.
Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Betroffene besser über ihre Rechte informiert werden und dass psychosoziale Prozessbegleiter rechtzeitig in das Verfahren eingebunden werden; denn Unterstützung kann nur wirken, wenn sie die Betroffenen tatsächlich erreicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Strafverfahren dient der Wahrheitsfindung. Doch ein gerechter Rechtsstaat misst sich nicht nur daran, wie er mit Tätern umgeht, sondern auch daran, wie er diejenigen behandelt, die Opfer von Straftaten geworden sind. Ihnen schulden wir Respekt. Ihnen schulden wir Schutz und Unterstützung.
– Sie hindern mich mit Ihrem Beifall am Abschluss meiner Rede und am Einstieg ins Wochenende.
Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rechte von Verletzten. Das ist gut so. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung. Wir schaffen hier etwas Gutes für die Opfer und mehr Gerechtigkeit.
Danke.