Man kann es in einem Wort zusammenfassen: Die stehen wie Fremde voreinander und werden vom Recht wie Fremde behandelt. Das steht in völligem Widerspruch zu dem, was sich die verstorbene Mutter für die Beziehung zwischen ihrem leiblichen Kind und ihrer Partnerin eigentlich gewünscht hat.
Das halte ich für falsch. Das führt im Ergebnis dazu, dass diese Beziehung möglicherweise im Konflikt getrennt wird. Daran zeigt sich auch die Ungleichbehandlung: Wäre der Partner der angeheiratete Mann, ist er, wie selbstverständlich, der rechtliche Vater mit allen Rechten, die dazugehören. Das ist, wie gesagt, eine Ungleichbehandlung.
Ich will noch ein Zweites sagen zum Argument: Regt euch doch nicht so auf. Es gibt doch noch einen komplizierteren, schwereren anderen Weg, aber es gibt einen. – Wenn wir den Menschen ihr Leben leichter machen wollen, warum machen wir es nicht? Das ist jedenfalls das Prinzip der Rechtspolitik, für die wir stehen.