Diese Lösung will ich gar nicht ausschließen; denn wenn drei erwachsene Menschen, die durch das Kind miteinander verbunden sind, sich einig sind, wie sie gemeinsam zum Besten des Kindes miteinander für die Erziehung sorgen wollen, dann ist das das Wunderbarste, was man sich vorstellen kann,
weil es dann keinen Streit gibt, weil es keinen Konflikt gibt, der auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.
Das Zweite, was ich sagen muss: Der oberste Maßstab für uns ist immer das Kindeswohl. Wir sind hier ja nicht im Bereich des Sachenrechts, wo man um ein Auto oder ein Haus streitet. Es geht um ein Kind mit eigener Persönlichkeit, das selber Grundrechtsträger ist – Rechtssubjekt, wie Juristen es technisch sagen –; es geht um ein Kind, um einen Menschen, und deshalb ist das Kindeswohl der oberste Maßstab bei allem, was wir hier vorbereiten.
Die nächste Frage zu diesem Komplex stellt die Kollegin Helling-Plahr, und dann machen wir erst mal in der Reihenfolge weiter.