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196. Sitzung
Mittwoch, 6. November 202420. Wahlperiode, 196. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Ansonsten ist es aber tatsächlich das Recht der Eltern, das Beste für ihr Kind zu wollen. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Und wenn die Eltern diese Entscheidung treffen, dann wird das gute Gründe haben.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Zurufder Abg. Beatrix von Storch [AfD]

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