Ich kenne den Entwurf, vielen Dank. Deswegen meine explizite Frage: Es geht nicht nur darum, zu wissen, wem die Immobilie gehört, sondern auch darum, dass, wenn wir wissen, wem sie gehört, sie nicht mehr genutzt werden kann. Das steht meines Erachtens nicht in dem Entwurf. In Italien zum Beispiel ist das aber der Fall. Deswegen ist meine Frage: Setzen Sie sich dafür ein – wenn es noch nicht geregelt ist, wovon ich ausgehe, nachdem ich den Entwurf gelesen habe –, dass man auch bei uns die Nutzungsuntersagung für Sachgüter explizit festschreibt, wie es zum Beispiel in Italien der Fall ist? Ansonsten kann man nicht verstehen, warum wir das nicht mit erledigen.