Kollege Müller, selbstverständlich habe ich den Gesetzentwurf gelesen. Ich stelle mich nicht hierhin und rede über Dinge, die ich mir vorher nicht angeschaut habe. Ich sage ja auch: Sie haben zumindest geschrieben, Sie haben den Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-AG entsprochen.
Eins erstaunt mich jetzt aber doch – das war meine Antwort; Sie können sich gern wieder hinsetzen;
aber Sie dürfen auch gern stehen bleiben; ich finde das auch toll –:
Die Bund-Länder-AG empfiehlt nämlich, die Gerichte sollen Sachverständige nur hinzuziehen, wenn sie erwägen, die Unterbringung in der Entziehungsanstalt anzuordnen. Die Union macht daraus jetzt: Die Sachverständigen sollen nur gehört werden, wenn das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug konkret erwägt.
Und genau an diesem Begriff hat sich die Bund-Länder-Gruppe abgearbeitet und schließlich auf den Begriff „konkret“ verzichtet. Sie bringen den jetzt wieder ins Spiel; mit der Empörung aus dem Verband der niedergelassenen Gutachter müssen Sie umgehen.
Damit, dass Sie die rechtliche Stellung Suchtkranker vor Gericht schwächen würden, können wir als SPD nicht einverstanden sein; wir lehnen deshalb diesen Entwurf ab. Wir freuen uns aber auf die konstruktive Debatte, wenn demnächst hier das Papier aus dem Justizministerium auf der Tagesordnung steht.
Vielen Dank.