Nein.
Strom und Wärme sind ein Grundbedürfnis. Deswegen muss der Grundversorger – das sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke – in diesen Fällen eine Ersatzversorgung anbieten, und zwar bisher zu den Konditionen der Grundversorgung. Das hat vor allem kommunale Versorger vor große Herausforderungen gestellt; denn die müssen ja kurzfristig Energie zu höheren Preisen einkaufen, und irgendjemand muss das ja bezahlen. Etwa die Bestandskundinnen und Bestandskunden oder die Kommunen oder der Steuerzahler? Das wäre nicht fair. Fair ist aber auch nicht, die Menschen mit scheinbar günstigen Preisen zu locken, die in Wahrheit weder stabil noch nachhaltig noch bezahlbar sind.
Deswegen werden wir das Energiewirtschaftsgesetz ändern.
Zum einen stärken wir die Grundversorger. Die Ersatzversorgung darf in Zukunft das kosten, was für die Energie am Markt tatsächlich gezahlt werden muss. Zum anderen stärken wir aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Discounter dürfen in Zukunft die Belieferung nicht mehr einfach einstellen.
Wenn sie aus dem Markt ausscheiden wollen, müssen sie das mit einem Vorlauf von drei Monaten ankündigen.
Das, meine Damen und Herren, ist echter Verbraucherschutz. Das ist der Weg zu einer stabilen, nachhaltigen und bezahlbaren Energieversorgung und damit unser aller öffentliches Interesse.
Danke.