Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und auch im sonstigen Saal! Bei der Bewältigung der Coronapandemie ist unser oberstes Ziel seit Jahren gewesen, die wirtschaftlichen und die sozialen Belange so gering wie möglich zu belasten. Daher sieht das heute zu beschließende Gesetz über steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen eine ganze Menge von Maßnahmen vor. Ich werde darauf auch gleich noch eingehen.
Da aber die Kolleginnen und Kollegen der Union jetzt so häufig ihren Antrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ hier so hoch loben – er hört sich ja sehr staatstragend an, aber er ist auch wirklich ziemlich dünn; es sind gerade mal zwölf Forderungen darin –,
will ich darauf doch etwas eingehen. Im Grunde genommen ist Ihr Antrag nichts anderes als ein steuerpolitisches Sammelsurium oder ein steuerpolitisches Kraut-und-Rüben, ein Durcheinander von Forderungen, die Sie immer mal wieder gestellt haben, aber nie selber haben durchsetzen können.
Man kann natürlich auch sagen, es handelt sich um einen Klientelantrag. Wie nicht anders zu erwarten, adressieren Sie vor allen Dingen Unternehmen. An die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken Sie mit Ihren Vorschlägen da eher weniger.
– Frau Tillmann, drei Viertel Ihrer Vorschläge in diesem Antrag beziehen sich ausschließlich auf die Unternehmensbesteuerung; das sieht man, wenn man ihn sich genau anguckt.
Wenn man sich dann auch noch ernsthaft inhaltlich mit den einzelnen Forderungen beschäftigt, dann kommt man natürlich zu der Frage: Wie soll das denn tatsächlich finanziert werden? Sie sollten ja nicht nur Vorschläge machen, sondern Sie müssen auch irgendwie Vorschläge für die Gegenfinanzierung machen. Immerhin würde die Umsetzung Ihrer Vorschläge einige Milliarden Euro geringere Einnahmen im Bundeshaushalt produzieren.
Gegenfinanzierung in Ihrem Antrag? Fehlanzeige! Zur Finanzierung Ihrer großzügigen Steuergeschenke findet man lediglich den Halbsatz, die Maßnahmen sollen – ich zitiere – „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ – Zitat Ende – durch die Bundesregierung umgesetzt werden. Ja, echt jetzt, liebe Union? Was bedeutet das denn ganz konkret? Das bedeutet, Sie haben sich noch nicht mal die Mühe gemacht, Ihre eigenen Vorschläge durchzurechnen und gegenzufinanzieren. Das ist also ziemlich dünn, was da vorliegt.
Ich freue mich aber – das haben Sie auch am Anfang gesagt –, dass Sie schlussendlich doch noch überzeugt wurden und dem Gesetzentwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes zustimmen werden. Ihr Antrag ist da natürlich nicht besonders förderlich.
Wir dagegen kümmern uns um die Menschen und um die Unternehmen in unserem Land. Sie sind uns eben nicht egal. Deshalb haben wir auch mit den beiden Entlastungspaketen, die wir in den vergangenen Wochen ja schon besprochen haben, und auch mit diesem Corona-Steuerhilfegesetz zahlreiche Entlastungen auf den Weg gebracht, die sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen wichtig sind. Das ist gute, fortschrittliche Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will das mal ganz kurz und komprimiert zusammenfassen: Die Maßnahmen, die wir in dem entsprechenden Steuerentlastungsgesetz durchgesetzt haben, sind die Anhebung des Grundfreibetrags, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags, das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler, die Energiepreispauschale und der Kinderbonus. Durch diese bereits verabschiedeten Entlastungspakete werden die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 16 Milliarden Euro entlastet. Das ist nicht nichts. Dafür muss man sich auch nicht entschuldigen. Es ist gut und richtig, dass wir es so beschlossen haben.