Sehr geehrter Herr Präsident! Manchmal ist es nötig, von dieser Stelle aus zu erklären, was der Unterschied zwischen einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 unserer Verfassung und einer Enquete-Kommission ist: Ein Untersuchungsausschuss arbeitet explizit mit dem Mittel der Beweisaufnahme. So steht es in Artikel 44. Er ist ein Mittel zur Aufarbeitung politischer Verantwortung und von Schuldfragen. Eine Enquete-Kommission arbeitet auf wissenschaftlicher Basis. Hier wird mit den Erkenntnissen und den Erfahrungen aus der Vergangenheit an der Zukunft gearbeitet.
Die antragstellende AfD verteufelt den Bundeswehreinsatz in Afghanistan in Gänze. Dabei verschweigt sie, dass die Bundeswehr im Jahr 2001 im Rahmen von NATO-Beschlüssen aufgrund der Bündnisverpflichtung im Artikel 5 zusammen mit allen NATO-Partnern am Einsatz teilnehmen musste.
Wären wir damals nicht mitgegangen, wären wir heute nicht mehr in der NATO.
Offensichtlich ist dies die Intention der antragstellenden AfD. Wladimir Putin ist dieser Partei immer wieder zu großem Dank verpflichtet.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Afghanistan-Einsatz begann zehn Jahre vor der Gründung der AfD.