Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ampelfraktionen haben sich für diese Legislatur vorgenommen, Steuergerechtigkeit und Digitalisierung im Steuerrecht voranzubringen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC-7-Richtlinie fangen wir hier mit einem großen Teil an. Wir stehen nämlich vor der großen Herausforderung, Steuergerechtigkeit in einem Umfeld sicherzustellen, das durch zunehmende Mobilität und fortschreitende Digitalisierung geprägt ist. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei Transparenz. Insbesondere gilt das für den wachsenden Bereich der sogenannten digitalen Plattformökonomie. Diese Geschäftsmodelle bringen Anbieter von beispielsweise Waren oder Dienstleistungen mit Interessenten auf einem digitalen Marktplatz zusammen. Sie ermöglichen es den Anbietern, Leistungen unkompliziert, aber auch über Staatsgrenzen hinweg anzubieten und neue Märkte zu erschließen.
Die Steuerverwaltungen hatten bisher ein Informationsdefizit. Es bestand keine hinreichende Transparenz, um die entsprechenden Transaktionen für das nationale Besteuerungsverfahren umfassend nutzen zu können. Mit der DAC‑7-Richtlinie soll dies nun geändert werden. Ziel ist es, durch die Verbesserung der Zusammenarbeit der Steuerbehörden innerhalb der EU Steuertransparenz und damit auch das Steueraufkommen sicherzustellen und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Es wird hier insbesondere ein neues Stammgesetz für digitale Plattformökonomien geschaffen, welches eine Meldeverpflichtung für digitale Plattformbetreiber vorsieht. So werden den Steuerverwaltungen die Einkünfte transparent gemacht, die die Anbieter auf den einzelnen Plattformen erzielen. Da die Anbieter auch auf ausländischen Plattformen aktiv sind, wird das Vorhaben zudem mit einem automatischen Informationsaustausch zwischen den EU‑Steuerverwaltungen versehen. Durch diese Maßnahme werden neben Transparenz auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft geschaffen, unabhängig davon, ob sie in einem digitalen oder analogen Umfeld da sind. Wir schaffen also nicht nur Steuergerechtigkeit, sondern auch Wettbewerbsgerechtigkeit.
Des Weiteren beginnen wir mit diesem Vorhaben auch, ein Anliegen aus der Wirtschaft umzusetzen. Es ist nämlich festzuhalten, dass die Außenprüfungen in Deutschland insgesamt einer Reform bedürfen, damit in Zukunft Prüfungen zeitnäher durchgeführt werden können. Dadurch werden die mit der Außenprüfung verbundenen Bürokratiekosten gemindert und mögliche Steuernachforderungen zeitnäher verwirklicht. Auch hiermit schaffen wir einen großen Wettbewerbsnachteil Deutschlands ab.
Gemeinsam mit den Ländern haben wir als Bundesregierung die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen für das Steuerverfahrensrecht erarbeitet. Als beschleunigende Elemente sind insbesondere die Verkürzung der Verjährungsfrist, die Einführung eines Teilabschlussbescheides zur gesonderten Feststellung von abgrenzbaren Besteuerungsgrundlagen und die Einführung von Sanktionsmaßnahmen bei fehlender Mitwirkung vorgesehen. Dabei hält der Gesetzentwurf an dem bestehenden Grundsatz der Deklaration vor Verifikation fest. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes wird das Steuerverfahrensrecht in Deutschland zukünftig in Hinblick auf den Zeitpunkt der Außenprüfung mit ausländischen Steuern harmonisiert, sodass auch hier mehr Gerechtigkeit vorhanden ist und wir die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege Sebastian Brehm.