Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren hier eine Richtlinie, die auf europäischer Ebene beschlossen wurde und nun in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das Ziel ist, damit die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zu verbessern und das Steuerverfahrensrecht zu modernisieren. Dazu ist sachlich und fachlich schon viel gesagt worden. Vieles davon war richtig. Ich will jetzt versuchen, diese Richtlinie mit Beispielen ins Normaldeutsche zu übersetzen, damit auch Menschen, die sich nicht tagtäglich mit Steuerthemen beschäftigen, verstehen können, was wir hier debattieren.
Im Wesentlichen geht es um zwei Punkte: erstens, eine Lösung zu finden, damit gleiche Sachverhalte auch gleich besteuert werden, und zweitens, trotzdem die Bürokratie möglichst gering zu halten.
Ein Beispiel: Wir haben auf der einen Seite Otto und Liselotte Normalverbraucher. Sie haben in ihrem Leben ein Haus gebaut, einen Baum gepflanzt, Kinder großgezogen. Die Kinder sind aus dem Haus. Das Haus ist zu groß, also vermieten die beiden einen Teil des Hauses zu Wohnzwecken. Damit erzielen sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und diese Einkünfte sind steuerpflichtig. Jetzt haben wir auf der anderen Seite ein anderes Paar. Die beiden kaufen sich eine Ferienwohnung, zum Beispiel in Spanien. Da sie diese Wohnung aber nicht selbst das ganze Jahr über nutzen, vermieten sie diese immer wieder mal über eine Onlineplattform. Davon erfährt das deutsche Finanzamt nichts. Also zahlen die beiden dafür keine Steuern auf ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Und das ist nicht in Ordnung. Wenn Otto und Liselotte Normalverbraucher für ihre Einkünfte aus der Vermietung Steuern zahlen müssen, dann muss das auch für alle anderen gelten, die Einkünfte aus Vermietung erzielen.
Ein anderes Beispiel: Taxiunternehmen X mit Personenbeförderungsschein, mit Taxilizenz, mit entsprechenden Versicherungen, macht, was ein Taxiunternehmen macht, und fährt Gäste von A nach B. Es erzielt damit Einkünfte, und natürlich muss das Unternehmen diese Einkünfte versteuern. Irgendjemand anders, ohne Personenbeförderungsschein, ohne Lizenz, bietet seine Fahrdienste über eine Onlineplattform an und fährt ebenfalls Gäste von A nach B, oft sogar noch günstiger als ein Taxiunternehmen, da sein Aufwand deutlich geringer ist. Weil dieser Irgendjemand seine Fahrdienste über eine Onlineplattform anbietet, erfährt auch hier das Finanzamt nichts von den Einkünften, und diese werden nicht versteuert. Auch das ist nicht fair.
Genau diese Ungerechtigkeiten werden durch die Umsetzung dieser Richtlinie beseitigt, und das ist gut so.
Betreiber von derartigen Onlineplattformen müssen ab kommendem Jahr einmal jährlich eine Mitteilung an die Steuerbehörden machen, wer auf ihrer Onlineplattform welche Umsätze im abgelaufenen Kalenderjahr erzielt hat, und das grenzüberschreitend. So erfährt dann auch das deutsche Finanzamt zum Beispiel von der Vermietung der Ferienwohnung im Ausland. Damit wird ein großer Teil von bisher möglichen Steuerhinterziehungen verhindert, und das ist gut so.
Nun kommen wir zum zweiten Punkt, zur Betriebsprüfung. Wir wollen nicht nur die Steuerhinterziehung bekämpfen.
Wir wollen auch nicht immer mehr Bürokratie aufbauen und vor allem keine unnötige Mehrarbeit in der Finanzverwaltung erzeugen. Deshalb werden die Vorgaben für Betriebsprüfungen modernisiert. Zukünftig werden Unternehmen, die über ein sinnvolles und korrektes internes Kontrollsystem verfügen, weniger durch Prüfungen der Finanzverwaltung belastet.
Wir reden hier von Unternehmen, die selbst ein Interesse daran haben, ihre betrieblichen Geschäftsfälle korrekt abzuwickeln und ihre steuerlichen Angelegenheiten legal und ehrlich umzusetzen, und das sind die meisten der Unternehmer. Wenn diese Unternehmen ein innerbetriebliches Kontrollsystem installieren und geprüft wurde, dass dieses auch funktioniert, dann können Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung deutlich abgekürzt werden, und zwar sowohl im Umfang der Betriebsprüfung
als auch in der zeitlichen Dauer der Betriebsprüfung. Somit wird Ehrlichkeit belohnt. Der Nutzen liegt sowohl beim Unternehmen als auch bei der Finanzverwaltung. Im Übrigen wird genau das von den verschiedenen Unternehmensverbänden äußerst positiv aufgenommen, so unsere Information.
Mit dieser Richtlinie sorgt Europa für Transparenz und Fairness und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Ich freue mich jedenfalls auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank.
Der letzte Redner in der Debatte ist für Bündnis 90/Die Grünen Sascha Müller.