Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin im Rheinland aufgewachsen und wohne seit einigen Jahren im Münsterland. Bei uns in Nordrhein-Westfalen, in der Nähe zu den Niederlanden, war es absolut üblich, dort günstigen Kaffee einzukaufen. Das war es allerdings auch nur, solange wir tatsächlich nicht so weit weg wohnten, sonst lohnte es sich ja schlichtweg nicht. Den Umstand, 30 Kilometer bis ins Nachbarland zu fahren, müssen wir uns schon lange nicht mehr antun. Und noch mehr: Inzwischen ist es völlig egal, wo wir eigentlich wohnen und von wo wir eigentlich den Kaffee dann auch beziehen wollen.
Meine Damen und Herren, die Wirtschaft im Bereich der Onlineplattformen ist in den vergangenen Jahren sehr stark gewachsen und mit ihr auch der Wirtschaftsverkehr über Grenzen hinweg. Die digitalen Geschäftsmodelle erleichtern es den Plattformbetreibern, ihre Dienste mit geringem Aufwand grenzüberschreitend anzubieten. Wir alle haben es gemerkt und sicher auch ein wenig selbst unterstützt: Die Pandemie hat diesem Wachstum noch mal einen Schub gegeben, der den Zuwachs der vorangegangenen Jahre sogar klein aussehen lässt. Der Umsatz auf Portalen, die kurzzeitig Wohnraum anbieten oder Fahrdienste vermitteln, ist stark gestiegen wie auch die Anzahl der entsprechenden Anbieter.
Für die Finanzbehörden sind dabei insbesondere die grenzüberschreitenden Geschäfte eine Herausforderung. Um die korrekte Besteuerung zu prüfen, benötigen sie eine ganze Handvoll Daten. In bestimmten Fällen bekommen sie von den Plattformbetreibern aber eben nicht genügend Auskunft, um diese bewerten zu können. Daher braucht es hier sowohl klare Regeln als auch mehr Kooperation zwischen den EU-Staaten, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Deshalb bauen wir die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Steuerbehörden mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie aus, und das bestehende Amtshilfeverfahren zwischen den Behörden bekommt klarer definierte Kriterien, damit es leichter anzuwenden ist.
Wir verpflichten die Betreiber digitaler Plattformen dazu, Informationen über Umsätze zu melden, die darauf erzielt werden. Um auch Informationen ausländischer Anbieter einfacher zu erfassen, werden wir den Austausch dazu innerhalb der EU automatisieren; das ist ein echter Gewinn.
Die Betrugsbekämpfung wird effizienter, wenn man schneller erkennen kann, wenn Einnahmen gar nicht oder nur unvollständig gemeldet werden. Mehr Kooperation für mehr Steuergerechtigkeit: Das ist der richtige Weg für Europa und auch für Deutschland.
Meine Damen und Herren, als Ampelkoalition ist es uns genauso ein Anliegen, dass Steuerprüfungen für Betriebe zügig ablaufen. Und auch hier gilt für uns der Zweiklang: mehr Kooperation und klare Regeln. Damit Außenprüfungen künftig früher beginnen und auch früher abgeschlossen werden können, erweitern wir die Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Unternehmen und dem Finanzamt. Künftig können Prüfungsschwerpunkte benannt werden, was es den Betrieben ermöglicht, sich auf die Prüfungen vorzubereiten.
Das kann den Inhalt und den Ablauf der Prüfung deutlich beschleunigen, setzt aber auch Vertrauen und ein gewisses Maß an Transparenz voraus, also eine Mitwirkung aufseiten der Betriebe.
Zudem kann das Finanzamt bindende Teilabschlüsse vornehmen. So können Unklarheiten frühzeitig ausgeräumt werden. Die Betriebe erhalten zeitnah Rechtssicherheit, und das Finanzamt hat diesen Prüfungsschritt für sich bereits abgeschlossen.
Selbstverständlich werden Verfahrensabläufe auch durch digitale Anwendungen vereinfacht. Künftig werden Besprechungen mit dem Finanzamt auch elektronisch möglich sein. Dies hat sich in der Pandemie bewährt und kann den Zeitaufwand verringern.
Darüber hinaus werden die Finanzämter in den kommenden Jahren eine weitere Vereinfachung erproben: Wenn Betriebe eigene Kontrollsysteme zur korrekten Besteuerung wirksam anwenden,
besteht die Möglichkeit, künftig einige Prüfungsschritte entfallen zu lassen. Denn auch hier gilt: Transparenz schafft Vertrauen.
Missbrauch muss von vornherein durch entsprechende Regelungen begegnet werden. Für den Fall, dass die Mitwirkung durch die Steuerpflichtigen nicht oder nicht ausreichend erfüllt wird, kann ein Strafgeld verhängt werden. Ganz ohne Mittel zur Durchsetzung kommt man eben nicht aus.
Und Herr Brehm, da Sie es vorhin angesprochen haben: Meine Informationen sind da tatsächlich ganz andere. Aus der Praxis höre ich, dass diese Anpassung zu den Betriebsprüfungen ausdrücklich gelobt wird.
Insgesamt wird die Kultur der Kooperation deutlich gestärkt. Diese kann, wenn sie von beiden Seiten gelebt wird, alle weiterbringen. Denn das Ziel ist ganz klar: das Steuersystem für Menschen und Unternehmen einfacher zu machen.
Vielen Dank.
Und für die AfD-Fraktion hat das Wort Klaus Stöber.