Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten hat man im Parlament die Gelegenheit, am selben Tag zum gleichen Thema gleich zweimal zu sprechen. Ich habe heute dieses Privileg, und ich mache das gerne, weil das Thema „Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen“ so immens wichtig ist.
Leider hatte ich nach der Debatte heute Morgen den Eindruck, dass große Teile der Ampel – und da nehme ich Frau Skudelny ausdrücklich aus –,
dass große Teile der Ampel immer noch nicht verstanden haben, was die Stunde geschlagen hat.
Deutschland steckt in der schwersten Energiekrise seiner Wirtschaftsgeschichte. Um es noch mal deutlich zu sagen: In dieser dramatischen Situation 4,2 Gigawatt Erzeugerleistung einfach aus dem Markt zu nehmen, das zeugt von einer beispiellosen Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Menschen und der Unternehmen in unserem Land.
Was Sie anscheinend immer noch nicht verstanden haben: Wir müssen unterscheiden zwischen dem, was wir unmittelbar jetzt tun müssen, um die Krise zu meistern, und dem, was mittel- bis langfristig wirkt. Ganz klar: Wir müssen die erneuerbaren Energien ausbauen, und zwar massiv.
Aber das wird Zeit brauchen; das habe ich heute Morgen schon erläutert.
Bis wir allerdings die Erneuerbaren so ausgebaut haben, dass sie grundlastfähig sind, müssen alle Optionen auf den Tisch: Kohlekraftwerke, Biomasse, heimisches Gas, Verbesserung der Energieeffizienz, aber eben auch die verbliebenen Kernkraftwerke.
Sie sind sicher. Sie können ohne Weiteres ein paar Jahre weiterlaufen.
Und ja, das würde einen großen Unterschied machen. Das würde einen großen Unterschied machen beim CO2-Ausstoß und auch bei den Preisen machen.
Wer die Märkte auch nur ein bisschen kennt, der weiß: Gerade in einer akuten Mangellage braucht es nicht viel, um die Preise wirksam zu dämpfen. Aus diesen Gründen haben wir als Unionsfraktion heute Morgen einen eigenen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht.
Er sieht einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke vor.
Was unterscheidet dann unseren Antrag von Ihrem Antrag?
Bevor ich darauf eingehe, erlauben Sie mir zunächst die Anmerkung, dass wir keine Fans von Atomkraft geworden sind, so wie ein Kollege der AfD das heute Morgen formuliert hat. Wir gehen diesen Weg aus Verantwortung gegenüber dem Klima und gegenüber den Menschen in unserem Land.
Ansonsten unterscheidet sich unser Antrag von Ihrem in zwei wesentlichen Aspekten.
Zum einen wollen wir keinen Wiedereinstieg in die Kernkraft auf Basis aktuell verfügbarer Technologien.
Wir wollen eine akute Mangellage überbrücken. Deshalb begrenzen wir den Weiterbetrieb in unserer Version des Atomgesetzes zeitlich.
Darüber hinaus sind wir im Gegensatz zu Ihnen der Auffassung, dass die 2019 vorgesehene Sicherheitsüberprüfung nachgeholt werden muss, und zwar zeitnah bis 2023.
Bei der Sicherheit machen wir nämlich keine Abstriche.
Das sind zwei gravierende Unterschiede. Deshalb stimmen wir dem Atomgesetz in Ihrer Fassung nicht zu, werben aber weiterhin nachdrücklich für unseres.
Vielen Dank. Bis dann!