Geschätzter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir beraten ja heute ein Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsempfänger; und auch Studenten sind beinhaltet. Gleichzeitig ist darin enthalten, dass die Midijob-Grenze angehoben wird.
Sicherlich ist es richtig, Herr Bundesminister, wie Sie einführend ausgeführt haben, dass wir die Menschen unterstützen angesichts des Wirtschaftskriegs und des Energiekriegs, den Putin gegen unser Land und insgesamt gegen Europa führt. Da stehen wir als Union auch mit an Ihrer Seite.
Sie bringen dieses Gesetz ein, aber haben dazu eigentlich wenig gesagt, sondern sehr viel über andere Themen gesprochen. Wenn ich mich an frühere Formulierungen erinnere – das Gute-KiTa-Gesetz hatten wir mal, das Gute-Renten-Gesetz hatten wir mal, das Gute-so-und-so-Gesetz hatten wir mal –, dann würde ich dieses Gesetz letztendlich mit Schlechtes-Gewissen-Gesetz überschreiben.
Es handelt sich nämlich um das schlechte Gewissen der Bundesregierung und natürlich der Ampelparteien, weil sie beim ersten Energieentlastungspaket die Rentnerinnen und Rentner und die Studenten in unserem Land außen vor gelassen haben,
und zwar bewusst – und das, obwohl sie sich immer in der großen sozialen Verantwortung üben und natürlich auch großartig formulieren, wie sie die Menschen unterstützen.
Aber Sie haben die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land damals, Herr Bundesminister, abgespeist mit der Erklärung: Wir haben ja zum 1. Juli eine so tolle, große Rentenerhöhung gemacht mit 5,1 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent im Osten,
und das genügt für die Rentnerinnen und Rentner.
– Doch. Das war Ihre Aussage seinerzeit als Begründung, die Rentnerinnen und Rentner bei der Energiepreispauschale außen vor zu lassen.
Deshalb sage ich ganz bewusst, dass dies ein Schlechtes-Gewissen-Gesetz ist.
Dass die Rentnerinnen und Rentner jetzt ebenfalls eine Entlastung bekommen, wurde letztendlich nur dadurch ermöglicht,
weil der Druck von CDU und CSU, von der Opposition hier, dies mit herbeigeführt hat,
und vielleicht auch das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen. Da wollte man sich natürlich unter Umständen nicht auch in Niedersachsen dieser Gefahr aussetzen. Deshalb haben sich diese Bundesregierung und vor allen Dingen dann die Ampelfraktionen entschlossen, tatsächlich etwas für die Rentnerinnen und Rentner zu tun.
Herr Kollege Straubinger, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion?
Ja, selbstverständlich. Kollege Rosemann, gerne.
Bitte schön.
Lieber Herr Straubinger, das ist ja immer schön, wenn Sie so richtig in Fahrt sind.
Ich bin doch gar nicht in Fahrt, Herr Dr. Rosemann. Ich nenne ja nur Tatsachen.
Da geht also noch mehr. – Aber ich finde es bemerkenswert, dass Sie sich hier so aufplustern und die CDU/CSU als Partei der Rentnerinnen und Rentner darstellen.
Ich glaube, da seid ihr ein bisschen falsch gewickelt. Ich würde nämlich gerne mal wissen, wie das eigentlich dazu passt, dass in der Großen Koalition in den letzten vier Jahren,
wo wir ja eine gemeinsame Rentenkommission hatten, Herr Straubinger, wo sogar die CSU, also in Person von Stephan Stracke, dabei war, –
Guter Mann.
– sich die CDU und die CSU dagegen gewehrt haben, gemeinsam zu vereinbaren, dass wir das Rentenniveau auf 48 Prozent festschreiben. Wenn Sie die Rentnerpartei wären, dann hätten Sie doch die Garantie des Rentenniveaus damals mitmachen können; das haben Sie nicht gemacht. In der Ampel haben wir das gemeinsam hinbekommen.
Wenn Sie die Partei der Rentnerinnen und Rentner sein wollen, dann hätte ich gerne mal eine Haltung dazu, wie Sie das eigentlich in Zukunft mit dem Renteneintrittsalter sehen. Da haben wir in der Ampel uns darauf verständigt, dass wir das Renteneintrittsalter nicht weiter über 67 Jahre erhöhen. Dazu würde mich mal Ihre Position als Union interessieren. Nach meiner Kenntnis haben Sie da eigentlich keine.
Sehr geehrter Herr Dr. Rosemann, vielen Dank für die Frage. Ich bin sehr dankbar, dass Sie auf das Renteneintrittsalter von 67 Jahren hinweisen. Das wurde ja unter dem Bundesminister Franz Müntefering eingeführt. Ich bin ihm ausdrücklich sehr dankbar;
denn Franz Müntefering hatte wenigstens die Statur dafür, die Generationenfrage auch richtig anzugehen.
Herr Dr. Rosemann, vor der Generationenentwicklung in unserer Gesellschaft können Sie sich möglicherweise die ganze Zeit davonstehlen, aber die wird sie einholen. Die wird uns als Gesellschaft insgesamt einholen, wenn wir immer mehr Rentnerinnen und Rentner und weniger Erwerbstätige haben; das ist ja völlig klar, Herr Dr. Rosemann.
Sie können es jetzt kaschieren. Ich bin nur erstaunt, dass die FDP diesen Mist, muss ich sagen, mitmacht.
Es ist ja so: Sie wollen die Generationenfrage in keinster Weise sachgerecht angehen. Das ist letztendlich das Versagen der Sozialdemokratie in dieser neuen Zeit.
Wir bräuchten mehr Franz Müntefering als Hubertus Heil, muss ich sagen.
Werte Damen und Herren, es kommt ja noch dazu, dass es schlecht gemacht ist. Ich habe ja viel Verständnis, aber, Herr Bundesminister, wären Sie unserem Rat schon damals gefolgt und hätten seinerzeit auch den Rentnerinnen und Rentnern die Energiepreispauschale ausgezahlt, dann gäbe es jetzt nicht so viele Doppelzahlungen.
Der kleine Rentner Max Straubinger hat bereits 300 Euro über seinen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erhalten.
Jetzt bekommt er nochmals 300 Euro. Es ist ja unglaublich: 7 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind einkommensteuerpflichtig, zahlen Vorauszahlungen. Die haben bereits 300 Euro erhalten und erhalten jetzt wieder 300 Euro. Das ist ja unmöglich, dass gerade die Rentnerinnen und Rentner, denen es eigentlich besser geht, die mehr Einkünfte haben, weiterhin zusätzlich entlastet werden. Später wird es wohl wieder bei der Einkommensteuer kassiert werden. Aber dieser Bürokratismus, der hier aufgebaut wird, ist ja unerträglich, verehrte Damen und Herren.
Dann haben wir noch die schöne Geschichte mit der Ausweitung der Midijobs. Dafür hat sich der Bundesminister ja sehr gelobt. Aber alle sagen: In einer Zeit, wo die Unternehmen so gefordert sind und Ängste haben, gerade die kleinen Unternehmen, die auch viele Teilzeitbeschäftigungen haben, erklären Sie letztendlich jede Teilzeitbeschäftigung zum Midijob und belasten damit die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Laut Ausweis des Gesetzesvorschlags werden die Unternehmen zusätzlich mit 500 Millionen Euro belastet. Wenn ich dann noch dazurechne, dass ja bei der Anhebung der Midijob-Grenze von 1 300 Euro auf 1 600 Euro auch die Sozialversicherungsbeiträge –
Kommen Sie zum Schluss, bitte.
– von den Unternehmen getragen werden müssen, bedeutet das eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen von 1,3 Milliarden Euro. Ich frage mich: Was sagt da überhaupt die Unternehmerpartei FDP dazu?
Also, diese Fragen müssen wir jetzt klären. Ich freue mich auf die Anhörung, und ich freue mich auf weitere Debatten dazu.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Straubinger. – Nächster Redner ist der Kollege Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen.