Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Straubinger, bei dem, was Sie hier gesagt haben, muss man jetzt doch einiges klarziehen.
Zum einen haben wir die Rentnerinnen und Rentner hier nicht im Regen stehen lassen.
Wir machen ja jetzt etwas, wenn auch mit einer gewissen Verzögerung.
– Ja, gut, wenn es Ihnen gefällt, sich daran so hochzuziehen, dann tun Sie das. – Jetzt, wo die Abschläge steigen, bekommen Rentnerinnen und Rentner diese Pauschale. Sie sind nicht vergessen worden. Auch andere Gruppen sind nicht vergessen worden.
Sie wissen ganz genau, dass wir gestern im Zuge der Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales ausdrücklich eine Protokollnotiz hinterlegt haben, in der wir die Bundesregierung auffordern,
nachzusehen, welche Personen die Energiepreispauschale noch nicht bekommen haben,
Beziehende von Übergangsgeld beispielsweise, aber auch Unfallopfer nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Entschädigungsrecht, und zu prüfen, wie man diesem Personenkreis in Zukunft die Energiepreispauschale in einem Extraverfahren zukommen lassen kann. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Wir haben das nur deshalb in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht geschafft, weil es uns wichtig war, dass die Energiepreispauschale schnell bei den Rentnerinnen und Rentnern ankommt, dass sie noch im Dezember da ist und nicht erst nächstes Jahr. Das ist der Hintergrund.
– Sie können mir ja eine Zwischenfrage stellen, anstatt hier zu brüllen, Herr Stracke.
Natürlich ist es so – das habe ich schon bei der ersten Lesung letzte Woche hier gesagt –, dass Mängel da sind, wenn es schnell gehen muss, dass man dann Abstriche bei der Zielgenauigkeit machen muss. Das betrifft die von Ihnen angesprochenen Doppelzahlungen, wobei auch hier der Korrektheit halber anzumerken ist, dass Sie als Abgeordneter, Herr Straubinger, keine Energiepreispauschale bekommen haben.
Ich habe sie auch nicht als Abgeordneter bekommen. – Nein, Sie haben sie bekommen, weil Sie neben Ihrer Abgeordnetentätigkeit noch selbstständig tätig sind.
Das ist der Grund, warum Sie als Rentner dann eine zweite Zahlung bekommen.
Aber Abgeordnete haben die Energiepreispauschale nicht bekommen. Das möchte ich hier betonen, weil es sonst wieder Gerede von Selbstbedienung usw. gibt.
Dann muss ich Folgendes noch einmal sagen: Sie behaupten, Freiberufler hätten die Energiepreispauschale nicht bekommen.
Auch das stimmt nicht. Freiberufler wie Selbstständige haben die Energiepreispauschale natürlich bekommen. Was Sie wirklich meinen – genau –, sind diejenigen, die in berufsständischen Versorgungswerken sind. Das sind aber nicht automatisch Freiberufler.
Da muss man differenzieren. Sie sollten hier wirklich mal genauer sein, anstatt pauschal irgendwas zu streuen.
Ich sage Ihnen noch etwas: In den berufsständischen Versorgungswerken finden sich Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater.
Das sind jetzt nicht diejenigen, die die allergrößten Probleme mit den Energiepreisen haben.
Den Versorgungswerken – das sind ja quasi Rententräger – steht es auch frei, selber entsprechende Vorkehrungen für die bei ihnen Versicherten vorzunehmen.
Ich glaube, wenn man sich das Ganze differenziert ansieht, bleibt von Ihren Vorwürfen außer dem, dass das ein bisschen spät kommt, nicht viel übrig. Ich freue mich, wenn Sie nachher diesem Schritt zur Entlastung der Rentnerinnen und Rentner dann auch zustimmen.
Danke.
Einen schönen guten Tag von meiner Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch einen schönen guten Tag an die Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Wir fahren in der Debatte fort. Die nächste Rednerin ist Ulrike Schielke-Ziesing, AfD-Fraktion.