Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Vor gut 200 Jahren war es der Armeechirurg Dominique-Jean Larrey, der Vater der Notärzte, der während Napoleon Bonapartes Feldzügen auf Pferdewagen fliegende Lazarette einrichtete. Er begann damit, die Verwundeten nach Schwere der Verletzung zu sortieren, um möglichst viele Patienten behandeln zu können.
Was auf dem Schlachtfeld seinen Ursprung nahm, wurde später auch in zivilen Katastrophenfällen angewandt und hat inzwischen auch in der medizinischen Versorgung in Friedenszeiten eine lange Geschichte: bei der Zuteilung des in den 40er-Jahren neuen und knappen Penizillins, im Rahmen der Polioepidemien in den 50er-Jahren, als nicht ausreichend Eiserne Lungen zur Verfügung standen, und in den 60ern, als man mit Dialysebehandlungen begann und nicht ausreichend Plätze für alle Betroffenen hatte.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung über die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen ist oft nicht weniger als die Entscheidung über die Frage von Leben und Tod. Ärzte haben sich der Rettung menschlichen Lebens verschrieben. Sie haben gelobt – wenn ich aus der Deklaration von Genf zitieren darf –: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.“ Kein Arzt trifft eine Zuteilungsentscheidung leichtfertig. Aber es gibt Situationen, da muss er sie treffen, gegebenenfalls auch einmal in einer Pandemiesituation, in der ein Krankenhaus an der absoluten Überlastungsgrenze steht und auch er an der körperlichen Belastungsgrenze arbeitet.
In solchen Ausnahmesituationen ist es dann – so hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt – nicht immer gewährleistet, dass absolut diskriminierungsfrei entschieden wird. In solchen Situationen ist es nicht immer ausgeschlossen, dass gerade Menschen mit einer Behinderung bei der Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt werden – nicht weil Ärztinnen und Ärzte diskriminieren wollen, sondern weil es sein könnte, dass sie die Überlebenswahrscheinlichkeit nicht richtig einschätzen. Das Bundesverfassungsgericht hat das „unbewusste Stereotypisierung“ genannt. Deshalb ist es an uns als Gesetzgeber, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung oder Vorerkrankung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird.
Dieser Verantwortung kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach. Zugleich vergessen wir aber natürlich nicht, dass das vordringliche Ziel sein muss, die Entstehung von Triage-Situationen zu vermeiden. Wenn es aber doch dazu kommt, dann ist es richtig, dass anhand der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird. Dieses Kriterium hat auch das Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonformes Kriterium genannt. Konkret und auf eine Pandemie bezogen: Welcher Patient wird die akute Infektion mit höherer Wahrscheinlichkeit überleben?
Losentscheidungen, wie zum Teil ja auch gefordert wurde, hielte ich für abwegig.
Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der Patienten entscheiden zu lassen, ist wesentlich gerechter, als Leben gegen Leben auszuwürfeln. Denn nur dieses Kriterium wird der scheinbaren Kontradiktion gerecht, dass einerseits ein Leben genauso viel wert ist wie das andere, dass wir Leben weder bewerten können noch wollen, dass wir aber andererseits so viele Menschenleben retten wollen, wie es eben geht.
Bei der zur Bestimmung der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit erforderlichen und sicher nicht immer einfachen Prognose darf selbstredend nicht diskriminiert werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, einer Vorerkrankung, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Das wollen wir nun auch im Gesetz festhalten. Zur Absicherung für alle Beteiligten müssen qualifizierte Ärzte in einem Vieraugenprinzip entscheiden. Bei Begleiterkrankungen oder Behinderungen muss zudem noch ein fachlich insoweit besonders versierter Mediziner hinzugezogen werden. Ich finde, das ist ein guter Weg, einer potenziellen Diskriminierungsgefahr zu begegnen.
Wir müssen bei diesem existenziellen Thema natürlich alle Aspekte genau abwägen. Deshalb sehe ich der weiteren Diskussion im Ausschuss entgegen.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Kollege Ates Gürpinar.