Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute im Deutschen Bundestag über die vertragliche Grundlage einer Institution sprechen, die mir sehr am Herzen liegt: der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag.
Es hat wirklich sehr lange gedauert vom ersten formalen Vorschlag bis zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs. Genau genommen hat es 130 Jahre gedauert. 1872 gab es den ersten formalen Vorschlag für einen Internationalen Strafgerichtshof. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen unternahm einige Anläufe, einen Internationalen Strafgerichtshof einzurichten, scheiterte aber immer wieder, bis dann die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1997 den Auftrag erteilte, eine Konferenz zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs in Rom abzuhalten. Am 17. Juli 1998 konnte endlich das Römische Statut verabschiedet werden. Mit dessen Inkrafttreten am 1. Juli 2002 wurde der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet. Von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind 123 dem Statut beigetreten. Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes war somit ein Meilenstein.
Seither können schwerste Verbrechen von internationaler Bedeutung verfolgt und bestraft werden. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Wenn ein Land ein anderes Land grundlos angreift, also einen Angriffskrieg führt, wie wir es seit dem 24. Februar dieses Jahres in Europa wahrnehmen müssen, dann wird der Gerichtshof tätig.
Angeklagt werden können nur Personen, die aus einem Land kommen, das die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes unterstützt. Das sind derzeit 123 Staaten der Welt; die EU-Länder gehören dazu. Die USA haben erklärt, dass sie mit dem Internationalen Strafgerichtshof nicht zusammenarbeiten wollen. Auch China, Indien, Israel, Kuba, Pakistan, weitere andere Staaten und Russland haben ihn nicht anerkannt. Der ungerechtfertigte, brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist auch ein Test für den Internationalen Strafgerichtshof. Denn Russland ist kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes. Jedoch hat die Ukraine dem Gericht die Zuständigkeit für Verbrechen auf ihrem Territorium übertragen, unabhängig davon, wer sie begeht. Das ist die Grundlage für Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs. Er bereitet Anklagen gegen Wladimir Putin, gegen das Oberkommando und gegen Kommandeure der russischen Armee vor. Die Beweise werden gesammelt und die Kriegsverbrechen dokumentiert, und das ist auch gut so.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sage ich ganz deutlich: Kein russischer Kommandeur kann sicher sein, dass er nicht wegen Kriegsverbrechen angeklagt wird. Morde an der Zivilbevölkerung, Folter und Erschießungen von Soldaten, Vergewaltigungen: All das wird eines Tages verfolgt werden;
ja, auch die Verschleppung von Kindern zur Umerziehung. Oleksandra Matwijtschuk war es, die diesen Weg zum Internationalen Strafgerichtshof für die Ukraine geöffnet hat. Sie dokumentiert schon seit Jahren Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen. Dafür hat sie in diesem Jahr den Alternativen Nobelpreis erhalten. Herzlichen Glückwunsch zum Alternativen Nobelpreis!
Der Internationale Strafgerichtshof ist noch nicht perfekt. Es braucht wie bei allen Institutionen eine ständige Überprüfung auf Verbesserungsmöglichkeiten. Dennoch bin ich froh und sehr stolz, dass wir diese Institution geschaffen haben. Deutschland zählt zu den größten Geldgebern sowohl bei den Vereinten Nationen als auch beim Internationalen Strafgerichtshof. Wir gehören auch zu den Ländern mit der verlässlichsten Zahlungsmoral. Der 2014 gewählte Richter am Internationalen Strafgerichtshof, Herr Professor Dr. Bertram Schmitt, der übrigens wie ich in Dieburg geboren wurde und lange Jahre am Landgericht in Darmstadt in meinem Wahlkreis gearbeitet hat, ist derzeit der einzige deutsche Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
In Deutschland ist das Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998 am 30. Juni 2002 in Kraft getreten. Inzwischen hat es einige Änderungen dieses Statuts gegeben, die wir heute mit diesem Gesetz umsetzen wollen. Wichtig ist dabei, dass mit diesem Gesetzentwurf die Verwendung bestimmter Waffen als Kriegsverbrechen geahndet werden kann. Es geht um die Verwendung von Waffen mit mikrobiologischen oder anderen biologischen Agenzien oder Toxinen. Es geht um die Verwendung von Waffen, deren Hauptwirkung darin besteht, durch Splitter zu verletzen, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können. Es geht um die Verwendung von Laserwaffen, die die dauerhafte Erblindung des unbewehrten Auges verursachen. Wer unter anderem diese Waffen künftig in einem internationalen Konflikt anwendet, kann als Kriegsverbrecher bestraft werden. Eine weitere Anpassung sieht vor, dass diese Waffen auch in einem nicht internationalen Konflikt nicht angewendet werden dürfen, also auch nicht gegen die eigene Bevölkerung. In internationalen Konflikten ist das vorsätzliche Aushungern der Bevölkerung bereits ein Kriegsverbrechen. Mit diesem Gesetzentwurf wird nun die Anpassung vorgenommen, dass auch das Aushungern in nicht internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen ist.
Das sind alles, wie ich meine, gute, kluge und richtige Änderungen des Römischen Statuts, die wir unbedingt in deutsches Recht umsetzen sollten. Daher empfehle ich Ihnen diesen Gesetzentwurf zur Annahme. Die einstimmige Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses stimmt mich zuversichtlich, dass auch das ganze Hohe Haus hier dieser Empfehlung folgen wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Larem. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Petr Bystron, AfD-Fraktion.