Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Möglichkeit, Ihnen hier auch noch mal zu diesem hochkomplexen Thema und zu dieser Hochrisikotechnologie eine Frage stellen zu dürfen.
Ihr Haus hat jetzt in dieser Sitzung einen sehr besonnenen Gesetzentwurf eingebracht, der beinhaltet, dass wir für wenige Monate in einen Streckbetrieb gehen. Das sehen andere Teile dieses Hauses anders.
Sie sind in regelmäßigen Gesprächen mit den Energieversorgungsunternehmen, mit den Betreiberinnen und Betreibern der drei noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke. Diese haben – so ist zumindest auch aus Medienberichterstattungen zu hören – gar kein Interesse daran, über einen möglichen Streckbetrieb hinaus das wirtschaftliche Risiko dafür zu tragen, sondern fordern stattdessen, dass der Bund eine Quasieignerschaft übernimmt und er die Atomkraftwerke betreibt. Jetzt ist meine Frage: Wäre das aus Ihrer Sicht, aus Sicht des BMUV, überhaupt rechtlich möglich, und wie bewerten Sie diese Forderung der EVUs?