Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser wunderbaren Geschichte unseres Kollegen Herrn Brehm kommen wir zum Ende der Debatte noch einmal zum Inhalt des Antrags. Es ist tatsächlich bemerkenswert, dass es sich bei dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats, auf das sich dieser Antrag bezieht, um ein einstimmiges wirtschaftswissenschaftliches Plädoyer für eine solidarische Krisenbewältigung handelt.
Der Ruf nach einer stärkeren Berücksichtigung der Verteilungswirkung auf untere und mittlere Einkommen kommt also auch von jenen Sachverständigen, die grundsätzlich arbeitgebernah argumentieren, und das ist doch wirklich spannend.
Tatsache ist: Die hohen Energiepreise schmälern die Kaufkraft und senken den Konsum der Privathaushalte. Die Verteilungseffekte durch die Preissteigerungen sind deutlich. Haushalte mit niedrigem Einkommen sind am stärksten belastet, weil sie weniger zur Verfügung haben und deshalb ihr Geld häufig vollständig ausgeben müssen. Die Ampel hat hierauf reagiert und circa 200 Milliarden Euro für Entlastungen zur Verfügung gestellt. In den vergangenen Wochen haben wir auch darüber diskutiert, wie zielgenau diese Entlastungsmaßnahmen sind und überhaupt sein können. Die Wirtschaftsweisen drängen darauf, sich nur auf untere und mittlere Einkommen zu konzentrieren; denn das Ziel muss ihnen zufolge sein, möglichst nur diejenigen Haushalte zu entlasten, die die hohen Energiepreise nicht verkraften können. Als SPD sehen wir uns durch diese Aussagen stark in unserer Ausrichtung bestätigt.
Das Gutachten besagt auch, dass sich eine zielgenaue Unterstützung niedriger Einkommen – und das ist jetzt wichtig – inflationsmindernd auswirkt.
Das ist eine neue Erkenntnis für all diejenigen, die auch in Bezug auf den Mindestlohn gerne von Lohn-Preis-Spiralen sprechen, während sie für Steuersenkungen plädieren, die insbesondere Besserverdienenden zugutekommen.
Jetzt gibt es allerdings folgende Schwierigkeit: Unser derzeitiges System lässt leider keine direkte Zuwendung an diese bestimmte Personengruppe zu; das ist Ihnen allen bekannt. Deshalb haben auch die lautesten Kritiker unter Ihnen hierzu noch keine Alternative aufzeigen können. Es gibt sie nämlich bisher nicht. Genau daran arbeiten wir. Wir haben heute mit dem Jahressteuergesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, um Direktzahlungen auf das Bankkonto zu ermöglichen, weil wir wegwollen von zu viel Komplexität.
Und ja, wir wollen die Menschen entlasten, die das wirklich brauchen. Wir wollen zukünftig einkommensabhängige Zahlungen ermöglichen, damit sie zielgenau wirken. Das wollen wir unbürokratisch und kosteneffizient ausgestalten.
Meine Damen und Herren, in der Energiekrise fallen hohe zusätzliche Ausgaben an, die refinanziert werden müssen. Finanzieller Spielraum ist notwendig, wenn man gestalten möchte. Wir wollen in eine soziale und ökologische Zukunft investieren, mit Mut zur Veränderung. Zur Finanzierung der erhöhten Ausgaben in der Krise schlägt der Sachverständigenrat eine befristete Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder eben die Einführung eines Energie-Solidaritätszuschlags für Besserverdienende vor. Dies würde auch dazu beitragen, die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets zu erhöhen; denn Entlastungen im Energiebereich für diejenigen, die es eigentlich gar nicht brauchen, würden so wieder ausgeglichen. Gleichzeitig wäre dies ein Signal, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss.
Der Antrag der Linken greift mit dem Energiesoli jedoch lediglich einen einzelnen Vorschlag aus dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates heraus. Ich finde, im Gutachten stehen noch mehr wichtige Punkte, über die es sich zu diskutieren lohnt. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts zum Gutachten äußern. Ich freue mich auf die Debatte hierzu.
Vielen Dank.