Also, in dem Fall würde der kluge Staat sicherlich eine Lösung finden.
Aber es ist immer noch besser, wenn ich etwas aufgrund eines vorläufigen Bescheides bekomme, als wenn ich Monate warten muss und nichts bekomme.
Sie können sich gerne auch noch mal – wir können Ihnen diese Information zur Verfügung stellen – den Anteil der Rückforderungen unter 50 Euro angucken; das ist ein erheblicher Anteil. Wir haben im parlamentarischen Verfahren gesagt: Wir evaluieren das. – Aber natürlich darf man auch keine Fehlanreize setzen. Deswegen bedeutet die 50-Euro-Grenze auch eine erhebliche Entlastung bei den Rückforderungen. Sollte es sich erweisen, dass eine andere Grenze sinnvoller ist, können wir uns das gerne in zwei Jahren anschauen. Aber jetzt ist es vor allem wichtig, das Verfahren von Anfang an einfacher zu machen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Wir haben noch viel vor bei der einfacheren Bearbeitung des Wohngeldes. Da ist in den letzten Jahren leider zu wenig passiert.
Es gibt eine Nachfrage von Herrn Nickholz.