Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schönen guten Abend! Ab dem Jahre 2026 wird ein Grundschulkind nach dem Ganztagsförderungsgesetz „einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ haben – also in drei Jahren. Von daher befürworten wir natürlich die Verlängerung der Fristen für den Mittelabruf, um die Einrichtungen auch weiter ausbauen zu können. Alles andere macht ja keinen Sinn.
Aber wir wissen natürlich auch jetzt schon, dass es mit der Erfüllung des Anspruchs nicht funktionieren wird. Schon vor drei Jahren fehlten im Bereich der Vorschulkinder fast 350 000 Betreuungsplätze, wie einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zu entnehmen war. Seitdem steigen sogar noch die Geburtenzahlen. Der drastische Personalmangel führt dazu, dass Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden können. Die Gruppen sind einfach zu groß. Die Entwicklung der Kinder in sprachlicher, motorischer und emotionaler Hinsicht wird mehr und mehr gefährdet sein. Nach dieser Studie berichtet etwa jede zweite Kindergartenleitung, man müsse auf Personal zurückgreifen, das man früher mangels hinreichender Eignung niemals eingestellt hätte.
Aus den Kindergartenkindern werden dann Grundschulkinder, also werden wir demnächst noch wesentlich mehr Erzieher benötigen, um zusätzlich auch den Grundschulsektor abzudecken. Von den Regierungsparteien haben wir aber bis heute nicht gehört, wie sie den Personalbedarf dann decken möchten. Gewollt und nicht gekonnt, das ist die Lage.
Wozu führt uns das? Wenn die Grundschulkinder einen Anspruch haben und der Staat ihn nicht erfüllt, könnten die Eltern doch auf den Gedanken kommen, Schadensersatz zu fordern; denn letztlich müssen dann ja die Eltern die Betreuung leisten, die der Staat durch sein vollmundiges Gesetz versprochen hat.
Aber dann könnte ja zumindest ein Elternteil nicht mehr voll arbeiten, und das ist dann der Schaden. Haben Sie das eigentlich bedacht?
Wäre es nicht viel einfacher, keine falschen Versprechungen zu machen und stattdessen den Eltern gleich einen höheren Geldbetrag zu zahlen? Was halten Sie davon, ein Familiengeld einzuführen,
aufgrund dessen jeder Familie monatlich im Schnitt 2 000 Euro gezahlt werden? Wie das ginge, können Sie auf meiner Homepage nachlesen.
Während Sie darüber nachdenken, trösten Sie sich mit dem Römer Properz, der sagte: „in magnis et voluisse sat est“ – zu Deutsch: Bei großen Dingen genügt es auch, sie gewollt zu haben. – Nun dann, das immerhin hat die Regierung.
Vielen Dank.
Das Wort erhält Heidi Reichinnek für Die Linke.