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88. Sitzung
Donnerstag, 2. März 202320. Wahlperiode, 88. SitzungGesetzlicher Mindestlohn – Zulagen und Sonderzahlungen nicht anrechnen
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Rednerwechsel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag „Gesetzlicher Mindestlohn – Zulagen und Sonderzahlungen nicht anrechnen“ ist auf Initiative von Arbeitnehmern, die im Mindestlohn arbeiten, entstanden. Ehemalige Kollegen von Bahnzulieferern, aber auch Menschen aus meinem Wahlkreis haben mich auf diese Lücke im Mindestlohngesetz hingewiesen.

Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erschwerniszulagen, Prämien, Aufwandsersatzleistungen können auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das führt dazu, dass der gesetzliche Mindestlohn faktisch unterschritten wird und Engagement und Mehrleistung sich nicht auf der Gehaltsabrechnung auswirken. Durch die mögliche Anrechnung von Sonderzahlungen wird der Zweck des Mindestlohns unterlaufen.

Der Mindestlohn soll es ermöglichen, den Lebensunterhalt auf niedrigem Niveau durch den erzielten Lohn sicherzustellen. Gerade bei Geringverdienern eine Lücke zu lassen, die Fleiß und Engagement bestraft, ist eine Schande, meine Damen und Herren.

Beifallbei der AfD

Mit unserem Antrag wollen wir das nachholen, was der Gesetzgeber versäumt hat. Wir fordern daher ganz konkret erstens, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn als regelmäßig gezahltes Grundentgelt für eine Stunde definiert wird, und zweitens, dass klargestellt wird, dass die über das Grundentgelt hinausgehenden Entgeltbestandteile wie Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen und Prämien zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen sind.

Beifallbei der AfD

Damit wollen wir Millionen von Arbeitnehmern Rechtssicherheit und mehr Geld auf dem Konto ermöglichen. Knapp 6,7 Millionen Beschäftigte werden davon profitieren, mehrheitlich Frauen. Das ergibt sich aus den Branchen, in denen Mindestlohn gezahlt wird: der höchste Anteil im Gastgewerbe, gefolgt von Handel und Dienstleistungen. Wichtig ist unser Antrag auch für die fast 30 Prozent Beschäftigten, die im Osten Deutschlands Mindestlohn erhalten.

Beifallbei der AfD

Es wäre die Aufgabe der ehemaligen Arbeiterpartei SPD als Regierungspartei gewesen, diese Lücke zu schließen bzw. nicht zuzulassen. Ihre ehemaligen Wähler haben aber in unserer Partei einen Nachfolger gefunden, der fleißige Arbeiter nicht auf dem Altar grüner Ideologie opfert, und das ist gut so.

Beifallbei der AfD

Fleißige Arbeiter, die im Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung 1 485 Euro netto verdienen!

Gerade in diesen Zeiten, in denen Arbeitnehmer mit den Folgen der regierungsgemachten Preissteigerungen zu kämpfen haben, zählt jeder Cent. Ich bitte daher alle Fraktionen in diesem Hause, die ehrliche Arbeit noch zu schätzen wissen, um Unterstützung.

Vielen Dank.

Beifallbei der AfD

Das Wort erhält Bernd Rützel für die SPD-Fraktion.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP

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