Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mindestlohndebatten finden auch zehn Jahre nach der Einführung des Mindestlohns im Eilverfahren den Weg auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der Grund ist offensichtlich: Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni dieses Jahres eine Empfehlung für die Höhe des gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohns geben.
Damit bin ich auch schon bei den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Politik sollte sich nicht in die Lohnfindung einmischen.
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn lehnen wir ab. Wir setzen nämlich auf die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft, eine starke Tarifpartnerschaft aus Vertretern der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer. Diese Position vertreten wir mit aller Entschlossenheit.
Der richtige Adressat für das Verhandeln eines angemessenen Mindestlohns ist somit nicht die Politik, sondern die unabhängige Mindestlohnkommission. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig erwarten wir völlig zu Recht, dass die Mindestlohnkommission ihre Arbeit ordentlich macht. Ordentlich heißt für uns, dass, wie es in einer guten Partnerschaft selbstverständlich sein sollte, ein gesunder und fairer Austausch und Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber stattfindet.
Die Entscheidung aus dem Jahr 2023, als die Arbeitgeberseite ohne Übereinkunft mit der Arbeitnehmerseite ihre Empfehlung durchsetzte, darf sich aus meiner Sicht nicht wiederholen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine starke Mindestlohnkommission muss das auch ohne bürokratisch aufwendiges Schlichtungsverfahren selbst schaffen. Und das ist auch unsere Erwartungshaltung.
Als Gesetzgeber müssen wir, liebe Antragsteller, auch nochmals ganz genau auf die Regeln der EU-Mindestlohnrichtlinie schauen. Über den Median haben wir gerade schon gesprochen. Aber aktuell läuft auch noch ein Klageverfahren, und wir wissen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal, ob diese Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird. Diese Richtlinie trifft nämlich keine eindeutige Festlegung, und es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit mangels ausreichender Kompetenzgrundlage der EU, sodass wir hier erst einmal die Entscheidung des EuGH abwarten sollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache sind wir uns im Grundsatz einig: Wir wollen die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern. Unser Ziel muss es sein, dass Menschen von ihrer Arbeit auch leben können. Der Bruch mit diesem Versprechen unserer sozialen Marktwirtschaft ist eben keine Option.
Aber ich sage an dieser Stelle auch klar: Das Ziel, für angemessene Löhne zu kämpfen, ist richtig. Der Weg dorthin muss aber verantwortungsvoll gestaltet werden. Eine wesentliche Frage im Umgang mit dem Mindestlohn muss daher auch lauten: Welcher Lohn ist fair, und welche Gehaltszahlung kann die Wirtschaft in der aktuellen Lage noch verkraften?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im ländlichen Raum arbeiten viele kleine Betriebe mit großem persönlichem Einsatz und engen finanziellen Spielräumen. In meinem Wahlkreis in Würzburg gibt es beispielsweise viele Winzer und Landwirte, die Sonderkulturen anbauen wie Beeren und Spargel. Etliche sind in den letzten Wochen auf mich zugekommen und haben selbstverständlich die große Sorge geäußert, dass der Mindestlohn von 15 Euro sie belasten könnte und vielleicht sogar in existenzielle Nöte bringt. Auch diese Sorgen müssen wir ernst nehmen.
Deswegen brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen, deswegen brauchen wir Entlastungen, deswegen brauchen wir Steuererleichterungen, und wir brauchen den Dialog mit den Menschen, damit auch in diesen Bereichen dort gute Löhne möglich sind, ohne die wirtschaftliche Existenz aufs Spiel zu setzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung zu einem Punkt, der neben dem Mindestlohn wichtig ist und heute noch gar nicht angesprochen wurde. Besorgniserregend ist natürlich auch die Entwicklung der Tarifbindung. In Deutschland arbeiten nur noch gut die Hälfte der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Daher befürworten wir, wie es auch im Koalitionsvertrag steht, das Bundestariftreuegesetz, um diejenigen zu stärken, die heute schon Verantwortung übernehmen, und um mehr Anreize zu setzen, damit die Tarifbindung in der Breite auch umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich fasse es zum Schluss in einem Satz zusammen: Gute Arbeits- und Sozialpolitik liegt vor, wenn gute Löhne möglich sind, ohne Betriebe in Existenznot zu bringen, wobei die Entscheidungsfindung in die bewährten Hände der Tarifautonomie gehört.
Vielen herzlichen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich aufrufen Herrn Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner.