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9. Sitzung
Donnerstag, 16. Dezember 202120. Wahlperiode, 9. SitzungInternationales Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen – Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fortführen
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Rednerwechsel

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit – so heißt eigentlich das Recht, über das wir hier heute sprechen. Es umfasst gleichermaßen die Freiheit, zu glauben, und die Freiheit, nicht gläubig zu sein. Niemand darf wegen seines Glaubens oder seines Nichtglaubens bestraft oder stigmatisiert werden.

Beifallbei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN

Und doch wird dieses Recht weltweit massiv verletzt. Derzeit gibt es in mindestens 70 Staaten Blasphemiegesetze; in circa 40 Staaten weltweit ist mindestens eine religiöse Gruppe verboten. Die Covid-Pandemie war zum Teil auch ein willkommener Vorwand, um die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verletzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, in Ihrem Antrag betonen Sie, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei ein wichtiges Menschenrecht. Da haben Sie recht. Sie heben weiter hervor, dass mit den Verletzungen der Religionsfreiheit oft andere Menschenrechtsverletzungen einhergingen. Auch das stimmt. Denn oft genug wird die Religionsfreiheit missbraucht, zum Beispiel wenn unter ihrem Deckmantel Presse- und Meinungsfreiheit unterdrückt werden. Es gibt nur ein Mittel, um gegenzusteuern: einen verstärkten Einsatz für alle Menschenrechte ohne Ausnahme.

Beifallbei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Doch mein Eindruck ist, dass es Ihnen in Ihrem Antrag weniger um die Religionsfreiheit als solche geht, Herr Grübel;

vielmehr geht es Ihnen um den symbolischen Stellenwert des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Religionsfreiheit.

Falscher Eindruck!

Sie werfen der Ampelkoalition vor, dieses Amt abschaffen zu wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht alle Ämter, die nicht namentlich im Koalitionsvertrag erwähnt werden, werden auch abgeschafft; Herr Schwabe hat das schon angedeutet.

Beifallbei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Das ist aber eine neue Nachricht!

In Ihrem Antrag gehen Sie überwiegend auf die Religionsfreiheit der Christen ein. Natürlich steht Christen, die die größte Glaubensgemeinschaft sind, ihr Recht auf Religionsfreiheit zu, und natürlich müssen wir sie schützen. Sie erwähnen die Christenverfolgung in Myanmar, aber zu der Verfolgung von Rohingya sagen Sie gar nichts. Die kleineren Religionsgemeinschaften leiden überproportional unter Verfolgung. Dazu habe ich in Ihrem Antrag nichts gefunden.

Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik fängt aber zu Hause an. Religionsfreiheit betrifft auch Deutschland. Auch hier müssen wir das Recht auf Religionsfreiheit schützen.

Es geht um das Amt des Beauftragten! Die anderen Religionen sind alle genannt!

Dazu gehören eine effektive Bekämpfung und Prävention von Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus.

Beifallbei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Koalitionsvertrag haben wir uns als Freie Demokraten gemeinsam mit der SPD und den Grünen zu einer wertebasierten Außenpolitik verpflichtet.

Das ist aber nichts Neues!

Dieses Versprechen werden wir einhalten und werden uns für alle Menschenrechte einsetzen, auch für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das kann ich Ihnen versichern.

Vielen Dank.

Beifallbei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD

Das Kapitel im Koalitionsvertrag ist sehr dünn! Sehr dünn!

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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