Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Es ist jetzt schon hinlänglich gesagt und auch selber von Ihnen, Herr Kollege Throm, eingeräumt worden, dass Sie sich im Grunde nicht die Mühe gemacht haben, selber zu überlegen, wie denn ein Konzept der Union aussehen könnte, sondern Sie haben einfach einen Antrag der FDP aus dem Jahr 2019 – von vor vier Jahren! – herangezogen.
Es kam mir gleich schon sehr bekannt vor, was ich da gelesen habe. Ich dachte: Jetzt guckst du mal, ob da zumindest einige eigene Gedanken drinstecken, eine Weiterentwicklung, eine Fortentwicklung, neue Ideen, neue Konzepte. Ich habe es dann mal danebengelegt und alles gelb markiert, was FDP ist, und nur freigelassen, was Union ist. Es sind in diesem Antrag ganze 14 Zeilen von Ihnen selbst erdacht worden.
Alles andere ist hier gelb bei mir.
Und das, was nicht gelb ist, sind nur aktualisierte Zahlen und Daten.
Von daher wäre zumindest zu erwarten gewesen, dass Sie sich ein bisschen Gedanken darüber machen, wie Sie das weiterentwickeln können.
Von daher ist schon die Frage: Was will die Union damit eigentlich erreichen?
Offenbar will sie nur in Szene setzen, theatralisch inszenieren,
dass sie die FDP mit einem Antrag konfrontiert, der vier Jahre alt ist.
Sie haben also offenbar in diesen vier Jahren keine Weiterentwicklung erlebt,
Ihr Konzept nicht weiterentwickelt. Sie sind heute da angekommen, wo wir vor vier Jahren gewesen sind.
Hingegen ist die FDP, ist die Ampelkoalition durchaus mit neuen Konzepten in diese Wahlperiode gegangen.
Das Problem, meine Kollegen, bei den sicheren Herkunftsländern liegt woanders. Man kann zwar schneller zu einer Entscheidung des BAMF kommen. Das war damals, 2019, auch sinnvoll, weil durch die große Zahl von Flüchtlingen, die 2015/2016 nach Deutschland gekommen sind, der Entscheidungsrückstau beim BAMF enorm groß war. Das ist jetzt aber nicht mehr der Fall.
Das BAMF trifft jetzt in schneller Folge seine Entscheidungen.
Das Problem sind eher die Asylgerichtsverfahren, und daher haben wir – das haben Sie vielleicht sogar mitbekommen – im Dezember letzten Jahres ein Gesetz zur Asylgerichtsverfahrensbeschleunigung auf den Weg gebracht.
Also: Da sind wir weiter. Sie haben übersehen, dass in der Zwischenzeit sehr, sehr viel geschehen ist. – Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Was nützt es denn, schnell zu einer Entscheidung – –
– Also, Herr Kollege, nicht schon wieder. Lassen Sie mich erst mal zu Ende reden, ja? Sie sind nachher auch noch dran.
Also, vielleicht lassen Sie mich erst mal kurz zu Ende reden.
Herr Thomae, ich nehme das jetzt so auf, dass Sie sagen, Sie möchten diese Zwischenfrage nicht zulassen, richtig?
Jetzt mal nicht, Herr Kollege Hoffmann. Sie reden ja nachher noch. Ist das okay?
– Vielleicht kommt ja jetzt noch der Punkt, den auch Sie ansprechen wollten.
Was nützt es eigentlich, wenn ich schnell zu einer Entscheidung komme, aber sich das Asylgerichtsverfahren dann lange hinzieht? Deswegen ist unsere Überlegung eine andere, nämlich zu sagen: Lasst uns doch, jedenfalls mit den wichtigen Herkunftsländern, Vereinbarungen treffen in einer sinnvollen Verbindung von Außen- und Innenpolitik, um dahin zu kommen, dass dann auch eine Rücknahme, eine Rückreise erfolgen kann. Das ist der neue Gedanke, den wir da hegen. Dahin wollen wir doch eigentlich kommen: dass wir solche Länder zu einer Rücknahme bewegen. Denn wir haben doch folgendes Problem: Marokko – das steht ja in Ihrem Antrag drin – ist zum Beispiel ein Land, das nicht kooperativ ist bei der Rücknahme.
Tunesien – Kollege Lindh hat es angesprochen – ist ein Land, von dem man jetzt bezweifeln würde, ob die Sicherheit noch so gegeben ist, wie es damals, vor ein paar Jahren, der Fall war.
Algerien ist ein weiteres Land, das Sie erwähnen. Aber die Zahlen sind so gering, dass sich es sich gar nicht lohnt, darauf tiefer einzugehen.
Wir müssen versuchen, mit wichtigen Herkunftsländern Migrationsabkommen zu schließen. Das ist das, was wir tun wollen. Deswegen haben wir so viel Wert darauf gelegt, einen Sonderbevollmächtigten zur Aushandlung von Migrationsabkommen einzusetzen,
der seit dem 1. Februar im Amt ist und der in aller Ruhe, aber zielgerichtet schon dabei ist, Verhandlungen zu führen. Es ist doch sinnvoll, dass wir dahin kommen, mit Ländern, die keine Diktaturen sind, die kein Kriegsgebiet sind, aus denen aber doch viele Menschen zu uns kommen wollen, um hier zu arbeiten, solche Vereinbarungen zu treffen. Wir sagen: Das ist doch eigentlich eine sinnvolle Sache; da müssen wir hinkommen.
Aber – jetzt kommt das Außenpolitische – dazu muss man jedes Land individuell, gesondert betrachten. Das kann man nicht einfach so nach Schema tun; und das ist der große Unterschied. Manche Länder sind stolz darauf, zu sagen: Wir werden von Deutschland als sicher eingestuft. – Andere wittern dahinter vielleicht Unbill und Tricks. Das würde die Verhandlungen stören. Deswegen muss man jedes Land gesondert betrachten. Das ist der außenpolitische, diplomatische Aspekt des Ganzen. Das ist nicht so trivial, wie Sie sich das vorstellen. Deswegen tun wir genau dies.
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland allein ist noch nicht hinreichend. Es gehört mehr dazu.
Deswegen betrachten wir das Thema ganzheitlich und sind deshalb insgesamt schon viel weiter, als Sie es offenbar in diesem Jahr sind.
Ich danke Ihnen.
Alexander Hoffmann hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion und für drei Minuten.